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Gerichtskosten bei Insolvenz

Verfasst: 10.06.2009, 10:00
von Mo
Hallöchen alle zusammen!
Bräuchte mal dringend eure Hilfe.
Ist es richtig, dass bei Stellung des Insolvenzantrages die Kosten des Verfahrens sich aus den Gerichtskosten für das Insolvenzverfahren, die Vergütung und Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters sowie des eigentlichen Insolvenzverwalters und den Mitgliedern des Gläubigerausschusses zusammensetzen?

Vielen Dank schon mal im Voraus für eure Hilfe
GGLG
Mo