! RÄUMUNG durchführen lassen - HILFE!

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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rena
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#11

18.06.2009, 13:37

Bibi hat geschrieben:Hallo rena,

versehentlich hast Du für Deine Frage keinen neuen Tread aufgemacht, ich hoffe Du liest das hier trotzdem:

Du kannst das Formular von RA-MICRO nehmen, musst es nur etwas abwandeln und dahingehend abändern, dass Du nur die Räumung beantragst. GW ist die 12fache Nettokaltmiete. Für die Räumung ist die Streitwertfestsetzung des Prozessgerichts unerheblich.
Oh, Verzeihung :oops:

Vielen Dank. Vorher muss ich aber schon eine vollstreckbare Ausfertigung des Vergleichs beantragen und dan den gegn. RA zustellen oder???
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rena
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#12

22.06.2009, 09:48

:schieb
rosa

#13

22.06.2009, 09:51

vollstreckbare Ausfertigung des Vergleichs beantragen und dan den gegn. RA zustellen oder???
ja oder "zustellen lassen" vom GVZ
refa22
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#14

22.06.2009, 10:12

Ja aber viel schneller geht es doch, wenn du es von Anwalt zu Anwalt zustellen lässt! Mit EB und das heftest du einfach mit an den Titel.
rosa

#15

22.06.2009, 10:17

schneller
das is relativ!!! ich hatte schon Anwälte die "sind in urlaub" "wurde verlegt"
ich habe hier nur die Möglichkeiten aufgeführt! WIEs dann gemacht wird is mir egal
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rena
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#16

22.06.2009, 11:16

Vielen Dank für Eure Hilfe!
refa22
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#17

22.06.2009, 13:51

Immi hat geschrieben:
schneller
das is relativ!!! ich hatte schon Anwälte die "sind in urlaub" "wurde verlegt"
ich habe hier nur die Möglichkeiten aufgeführt! WIEs dann gemacht wird is mir egal
Ja stimmt hast recht! Ob es schneller ist, kann man sicht drüber streiten aber man muss ja auch mal Glück haben! Bin jetzt nur von mir ausgegangen, da gab es bislang mit beiden Möglichkeiten noch keine Probleme aber so oft habe ich das auch nicht!
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