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Mdtin. verstorben, kein Titel, sie hat aber Forderungen

Verfasst: 03.06.2009, 11:01
von Möni
Hallo!

Eine Mandantin, gegen die wir noch Gebührenforderungen haben, ist verstorben.

Ein Titel ist nicht vorhanden (sie hatte Raten gezahlt); die Erben haben die Erbschaft ausgeschlossen. Die Mandantin hätte aber noch Ansprüche auf Krankenhaustagegeld.

Hat jemand eine Idee, wie ich den Anspruch auf Krankenhaustagegeld geltend machen kann?

Verfasst: 03.06.2009, 11:08
von Brillenschlange
Hallo Möni,

also meiner Meinung nach kannst du das Krankenhaustagegeld nicht geltend machen, da die Erben die Erbschaft ausgeschlossen haben. Und eine Zahlung könnte ja nur an die Erben erfolgen. Es liegt ja auch kein Titel vor mit dem du das Tagegeld pfänden könntest.

Ich sehe da so keine Möglichkeit, wie ihr an das Geld kommen könntet.

Verfasst: 03.06.2009, 11:10
von Artemis
:zustimm

Sieht schlecht für eure Forderung aus. Ich sehe jedenfalls auch keine Möglichkeit.

Verfasst: 03.06.2009, 12:02
von jojo
So ist es: Immer besser mal titullern lassen...