Mdtin. verstorben, kein Titel, sie hat aber Forderungen
Verfasst: 03.06.2009, 11:01
Hallo!
Eine Mandantin, gegen die wir noch Gebührenforderungen haben, ist verstorben.
Ein Titel ist nicht vorhanden (sie hatte Raten gezahlt); die Erben haben die Erbschaft ausgeschlossen. Die Mandantin hätte aber noch Ansprüche auf Krankenhaustagegeld.
Hat jemand eine Idee, wie ich den Anspruch auf Krankenhaustagegeld geltend machen kann?
Eine Mandantin, gegen die wir noch Gebührenforderungen haben, ist verstorben.
Ein Titel ist nicht vorhanden (sie hatte Raten gezahlt); die Erben haben die Erbschaft ausgeschlossen. Die Mandantin hätte aber noch Ansprüche auf Krankenhaustagegeld.
Hat jemand eine Idee, wie ich den Anspruch auf Krankenhaustagegeld geltend machen kann?