Insolvenzanmeldung ohne Titel

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Tinili
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#1

02.06.2009, 21:02

Hallo Ihr Insolvenzasse!

Wir müssen eine Forderung anmelden, die unser Mandant, eine Versicherung, dem Geschädigten bezahlt hat. Der Schuldner hat krumme Dinger gedreht und dafür einen Strafbefehl erhalten.

Aufgrund welcher Basis kann ich da die Insolvenz anmelden??

Könnt Ihr mir bitte helfen?

LG Tinili
Brillenschlange
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#2

02.06.2009, 21:07

Hallo Tinili,

habt ihr denn den Betrag schon vom Schuldner schriftlich zurückgefordert??
Wenn nicht jetzt ... wann dann !!
Tinili
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#3

02.06.2009, 21:30

ja, haben wir und der hat uns gleich den Insolvenzbeschuss kommentarlos mitgeschickt.
Eve80
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#4

03.06.2009, 08:10

Ich würd sagen, das fällt unter Schadensersatz?!? Ohne genaueres zu wissen, würd ich einfach mal spontan sagen, alles hinschicken, woraus ein Außenstehender erkennt, warum der Schuldner das an euren Mandanten zu erstatten hat. Und evtl. auch an die unerlaubte Handlung denken ;-)
Brillenschlange
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#5

03.06.2009, 11:04

Genau wie Eve80 sagt, würd ich wg. Schadenersatz und unbedingt Forderung wg. unerlaubter Handlung anmelden.

Aufforderungsschreiben u. Urteil aus Strafverfahren mitschicken u. die Abrechnung aus der sich ergibt, was ihr genau an den Schuldner bezahlt habt.
Wenn nicht jetzt ... wann dann !!
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