Hallo bin auch absoluter Neuling was die Zwangsvollstreckung in Grundstücke usw. betrifft. Zwangsvollstreckung schon komplett durchlaufen. Wir haben nun unsere Kosten ins Grundbuch des Schuldners eintragen lassen. Auf Rang 11 stehen wir. Miteigentumsanteil an einem Wohnhaus. Was kann ich jetzt noch tun um unsere Forderung durchzusetzen ? Können wir die Zwangsversteigerung beantragen ? Oder wird man informiert, wenn andere Gläubiger die Zwangsversteigerung beantragen ? Hab schon viel gesucht, bin aber nicht wirklich fündig geworden. Kann mir jemand ein gutes Buch empfehlen, was Zwangsvollstreckungen grundsätzlich angeht ?
Vielen Dank schon einmal.
Zwangssicherungshypothek eingetragen und nun ?
- PeeDee
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Oh bei Rang 11 siehts aber schlecht aus, dass da noch was bei rum kommt.
Gibt es vielleicht Mieteinnahmen?
An sonsten bräuchte man mehr Informationen, um zu gucken, was noch gemacht werden könnte
Buch: Stöber
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Mir kann man nicht kündigen - Sklaven müssen verkauft werden
Die Welt ist ein Irrenhaus... und ich sitz in der Zentrale
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Da wird wohl nix zu holen sein.
eV abgegeben?
Rente hoch genug zum pfänden?
Lebensversicherung vorhanden?
Konto pfänden?
kling bissel doof, aber wenn alles nix hilft, warten bis der stirbt und hoffen, dass das Erbe nicht ausgeschlagen wird
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man kann nicht grundsätzlich sagen, dass wenn 11 GB-Eintragungen vorhanden sind, da nichts mehr zu machen ist. Oftmals sind dann gerade ältere erst- oder vorrangige Grundschulden (da älteres Ehepaar) sogar voll schon bezahlt und somit zur Eigentümergrundschuld geworden. Ich pfände in solchen Fällen immer alle (Eigentümer-)Grundschulden u. Rückgewähranspruche mit Auskunftsanspruch u. Anspruch auf REchnungslegung. Über die Drittschuldnererklärung bekomme ich dann genaue Angaben, ob und wie hoch eine Grundschuld noch valutiert ode r ob sogar bereits eine Eigentümergrundschuld (bei welcher dann deine Pfändung greift) entstanden ist. Gleichzeitig pfände ich bei Banken, welche im GB stehen, die Bankverbindung mit, damit evtl. Konten "dicht" sind, kostet ja nicht mehr, da derselbe Drittschuldner.
Oftmals sind ja auch von einer Bank mehrere Grundschulden eingetragen, d.h. du musst ja nicht tatsächlich gegen 11 Drittschuldner einen PfÜB ausbringen, was natürlich sehr kostspielig wäre.
Oftmals sind ja auch von einer Bank mehrere Grundschulden eingetragen, d.h. du musst ja nicht tatsächlich gegen 11 Drittschuldner einen PfÜB ausbringen, was natürlich sehr kostspielig wäre.