Fragen zur Insolvenzanmeldung

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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-lehmy-girl-
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#1

28.05.2009, 20:27

hallo,
habe folgendes problem. habe eine forderungsanmeldung gemacht.
das verfahren ist im april 2009 eröffnet worden.
ich hab im märz den MB gemacht, im april den VB beantragt und schließlich auch einen ZVeV-auftrag gemacht.
jetzt darf ich doch nur die kosten und die zinsen bis zur eröffnung des verfahren nehmen.
hab ich jetzt also genommen: HF, NF, Kosten MB und GK MB
und hab eben die kostenrechnung des AG coburg mitgeschickt.
jetzt schreibt mir der insolvenzverwalter ich soll meine belege nachreichen. naja gut, ich könnt jetzt vielleicht noch rechnungen nachreichen, aber den titel darf ich ja gar nicht nehmen, weil ja da die VB gebühr schon dabei ist und ZV-kosten und GVZ-kosten darf ich ja auch nicht nehmen.
oder gibts da eine ausnahme, dass ich VB-kosten auch nehmen darf, weil die ja zusammen eingezogen werden. ich blick jetzt irgendwie gar nichts mehr :|
hoffe auf schnelle hilfe. danke und liebe grüße :)
BabyBen

#2

28.05.2009, 20:40

Du darfst alle Kosten mitnehmen, die bis zur Eröffnung des Insolvenzverfahrens entstanden sind. Wenn ich es richtig weiß, entstehen die Kosten für die Beantragung eines VB erst mit der tatsächlichen Beantragung von diesem. Deshalb müssen die Kosten für die Beantragung des VB und erst Recht für die Zwangsvollstreckung wohl außen vor bleiben.
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#3

28.05.2009, 21:31

@BabyBen

also, hab ich es dann richtig gemacht, dass ich die VB-gebühr weggelassen habe. für mich gab's da eigentlich keinen zweifel. aber ich bin mir wirklich nicht sicher.
und was für belege würdest du beifügen. rechnungen?? oder vielleicht doch den titel??????
Jupp03/11

#4

28.05.2009, 21:44

Da die Forderung zum Zeitpunkt der Eröffnung des Inso-Verfahrens nicht tituliert war, bleibt dir nichts anderes übrig, als die Rechnungen des Mdt., die Gegenstand des MV sind, dem Inso-Verwalter vorzulegen.
Eve80
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#5

29.05.2009, 08:34

Und nicht zu vergessen die unterschriebenen Lieferscheine. Rechnungen schreiben kann schließlich jeder ;-)
BabyBen

#6

29.05.2009, 09:43

Mir würde der MB-Antrag reichen, aber meine Kollegin ist da schon strenger.
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#7

29.05.2009, 20:35

danke für die antworten. :) :)
ich schau mal, was ich so finden kann. ;)
noch eine frage, wie ist das jetzt mit der VB-gebühr?? gehört die nun dazu oder nicht?? bin leicht verwirrt. :wirr
Sonnenkind
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#8

29.05.2009, 20:46

Wenn das Verfahren z.B. am 10. April eröffnet wurde und Dein VB vom 12. April ist, dann dürfen die Kosten nicht rein. Wurde der VB vor dem 10. April beantragt, könntest Du die Kosten mit rein nehmen.
So mache ich es.
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#9

30.05.2009, 08:46

dankeschön. jetzt hab ich alles im griff, hoffe ich zumindest. ;)
also, vielen dank nochmal an alle, liebe grüße und ein schönes wochenende :)
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