Zwangsvollstreckung

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Nici81
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#1

27.05.2009, 11:30

Hallo,
habe heute einen Zwangsvollstreckungsauftrag geschrieben, und mein Chef ist jetzt nicht da. Kann mir jemand sagen wie viele Ausfertigungen ich brauche?
Danke und viele Grüße
Nici
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puppa2402
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#2

27.05.2009, 11:32

Du brauchst nur das Original und eine Abschrift nebst Forderungskonto. Und alle Vollstreckungsunterlagen im Original natürlich (Titel, Kosten etc.)
Liebe Grüße
puppa

Ein Tag ohne Lächeln ist ein verlorener Tag!!!!

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Theresa71186
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#3

27.05.2009, 11:34

Wir müssen nur eine Ausfertigung mit dem Titel an die Verteilungsstelle für Gerichtsvollzieheraufträge schicken. Brauchen also keine weitere Abschrift.
gkutes

#4

27.05.2009, 12:47

für die zustellung an den schuldner brauchste aber auf jeden fall eine abschrift!
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gabrielle
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#5

27.05.2009, 13:03

und wenn du die nur wieder zurückerhälst vom GVZ. So hast du dann eine weiterer Ausfertigung für deine ZV-Unterlagen für die Zukunft.
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dutzi
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#6

27.05.2009, 13:15

Ich schick nur noch Original ZV-Auftrag mit, ohne Abschrift, da ich die Abschrift immer wieder vom GVZ mit zurückbekommen hab.
Schöne Grüßle Bild

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Sonnenkind
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#7

27.05.2009, 14:29

:zustimm
MaLa
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#8

27.05.2009, 17:08

Ja, also ich hab auch noch nie eine Abschrift des ZVA beigefügt, immer nur das Original.
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