Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Nici81
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#1
27.05.2009, 11:30
Hallo,
habe heute einen Zwangsvollstreckungsauftrag geschrieben, und mein Chef ist jetzt nicht da. Kann mir jemand sagen wie viele Ausfertigungen ich brauche?
Danke und viele Grüße
Nici
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puppa2402
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#2
27.05.2009, 11:32
Du brauchst nur das Original und eine Abschrift nebst Forderungskonto. Und alle Vollstreckungsunterlagen im Original natürlich (Titel, Kosten etc.)
Liebe Grüße
puppa
Ein Tag ohne Lächeln ist ein verlorener Tag!!!!
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Theresa71186
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#3
27.05.2009, 11:34
Wir müssen nur eine Ausfertigung mit dem Titel an die Verteilungsstelle für Gerichtsvollzieheraufträge schicken. Brauchen also keine weitere Abschrift.
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gkutes
#4
27.05.2009, 12:47
für die zustellung an den schuldner brauchste aber auf jeden fall eine abschrift!
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gabrielle
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#5
27.05.2009, 13:03
und wenn du die nur wieder zurückerhälst vom GVZ. So hast du dann eine weiterer Ausfertigung für deine ZV-Unterlagen für die Zukunft.
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dutzi
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#6
27.05.2009, 13:15
Ich schick nur noch Original ZV-Auftrag mit, ohne Abschrift, da ich die Abschrift immer wieder vom GVZ mit zurückbekommen hab.
Schöne Grüßle
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Sonnenkind
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MaLa
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#8
27.05.2009, 17:08
Ja, also ich hab auch noch nie eine Abschrift des ZVA beigefügt, immer nur das Original.