Seite 1 von 1

Unterhaltspfändung

Verfasst: 22.05.2009, 16:25
von schatz
Hallo,

sitze gerade an einem PfüB und hab da mal eine Frage. Ich pfände Arbeitseinkommen des Schuldners bzgl. fälliger Unteraltsansprüche.

Was muss ich beachten bzw. welche Formulierung muss ich gem. § 850 d ZPO einbringen ?

Ich bin dankbar für jede Antwort.

Verfasst: 22.05.2009, 16:45
von schatz
HAALLLLOOO

Verfasst: 22.05.2009, 18:08
von Ina84
Hi ich kann dir helfen und dir ne Vorlage rüberschicken, allerdings erst am Montag im Büro. Schick mir ne pn wenn du voher keine Hilfe bekommen hast.

Verfasst: 23.05.2009, 13:58
von Tigerle
Ich habe das auch schon gemacht, aber zu Hause auch kein Muster. Kann es Dir also auch frühestens Montag schicken. Auf jeden Fall musst Du mit angeben, dass es eine Pfändung nach § 850 d ist. Ich kann jetzt nur mal so aus der Erinnerung schreiben, was Du schreiben könntest, genau nachsehen kann ich dann erst am Montag, gib einfach Bescheid, ob Du da dann noch näheres brauchst.

Vorschlag:

Wegen der Pfändung von Unterhaltsansprüchen ist das Arbeitseinkommen ohne die Beschränkungen des § 850c ZPO gepfändet. Die Höhe des dem Schuldner zu belassenen Betrages wird in das Ermessen des Gerichts gestellt. Vorrangige Unterhaltssprüche sind nicht bekannt.

(Du kannst natürlich auch einen Betrag angeben).

Verfasst: 25.05.2009, 18:09
von Tigerle
jetzt kam ich heute in der Kanzlei nicht dazu, und muss gestehen hatte vergessen nachzusehen. Brauchst du noch was, oder reicht Dir was ich geschrieben habe ?