ZV-Auftrag mit PKH

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Sonnenkind
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#1

22.05.2009, 12:17

Hallo!

Ich habe folgende Frage. Ich muss einen ZV-Auftrag erteilen und der Gläubiger hatte im Verfahren PKH. Für die ZV möchte ich auch PKH beantragen. Muss ich diese gesondert bei Gericht beantragen oder kann ich die Erklärung über pers. u. wirtschaftl. Verhältn. einfach beim ZV-Auftrag mit hinten hinheften?
Habe sonst nur normale ZV, deshalb bin ich hier mit ZV mit PKH nicht auf dem laufenden.

Vielen Dank
grommelie
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#2

22.05.2009, 12:20

Du musst für ZV zumindest gleichzeitig einen PKH-Antrag stellen, einfach Erklärung dranhängen reicht nicht aus.
Ina84
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#3

22.05.2009, 12:21

Vielleicht hilft dir das schon mal weiter:

http://www.foreno.de/viewtopic.php?p=729984#729984

Ich mache immer zwei Anträge. Einmal PKH und einmal ZV (bei mir immer Pfüb). Ich bitte dann nach positiver Entscheidung den Beschluss zu erlassen. Bei normaler ZV bittest du dann den (beigefügten) Auftrag an die GVZ-Verteilerstelle weiterzuleiten.
LG Ina :huepf
Sonnenkind
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#4

22.05.2009, 12:25

Vielen Dank für eure rasche Antwort. Ihr habt mir sehr geholfen.
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