ZV gegen eine betreute Person
Verfasst: 20.05.2009, 12:54
Hallihallo.
Also ich habe hier leider nix gefunden deshalb versuche ich es mal so:
Wir haben Mdt. X auf Wunsch des Betreuers Z gegen Y vertreten. Bestellung erfolgte durch das Vormundschaftsgericht (Sorge für Gesundheit, Bestimmung des Aufenthaltes, Vermögenssorge, Regelung von sozial- und behördenrechtlichen Vorgängen, Postangelegenheiten und Wohnungsangelegenheiten). Wir haben nun gem. § 11 RVG unsere Gebühren festgesetzt bekommen.
Jetzt möchten wir gerne vollstrecken (Schuldnerin ist unverschämt und doof). Wie läuft das?
Dankeschön
Also ich habe hier leider nix gefunden deshalb versuche ich es mal so:
Wir haben Mdt. X auf Wunsch des Betreuers Z gegen Y vertreten. Bestellung erfolgte durch das Vormundschaftsgericht (Sorge für Gesundheit, Bestimmung des Aufenthaltes, Vermögenssorge, Regelung von sozial- und behördenrechtlichen Vorgängen, Postangelegenheiten und Wohnungsangelegenheiten). Wir haben nun gem. § 11 RVG unsere Gebühren festgesetzt bekommen.
Jetzt möchten wir gerne vollstrecken (Schuldnerin ist unverschämt und doof). Wie läuft das?
Dankeschön