ZV gegen eine betreute Person

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Tinaspcmaus

#1

20.05.2009, 12:54

Hallihallo.

Also ich habe hier leider nix gefunden deshalb versuche ich es mal so:

Wir haben Mdt. X auf Wunsch des Betreuers Z gegen Y vertreten. Bestellung erfolgte durch das Vormundschaftsgericht (Sorge für Gesundheit, Bestimmung des Aufenthaltes, Vermögenssorge, Regelung von sozial- und behördenrechtlichen Vorgängen, Postangelegenheiten und Wohnungsangelegenheiten). Wir haben nun gem. § 11 RVG unsere Gebühren festgesetzt bekommen.

Jetzt möchten wir gerne vollstrecken (Schuldnerin ist unverschämt und doof). Wie läuft das?

Dankeschön
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lamiserable
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#2

20.05.2009, 13:28

Haltet euch doch an den Betreuer. Der hat das Rechtsgeschäft genehmigt. Schließlich hat er eure Beauftragung angestoßen (so habe ich das jedenfalls verstanden). Bei uns reicht meistens ein Telefonat mit dem jeweiligen Betreuer; die leiten Zahlungen und so meistens in die Wege. Ich würde auf jeden Fall vorher mal den Betreuer anrufen. Könnte dir eine Menge Arbeit ersparen.

Ansonsten normal vollstrecken.
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Tinaspcmaus

#3

20.05.2009, 14:03

Das Problem ist: Der Betreuer ist die Tochter der Schuldnerin...
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#4

20.05.2009, 16:04

Ich würde es trotzdem mal probieren. Wenn das nicht klappen sollte, vollstreckt normal. Wie gesagt, da die Betreuerin eure Beauftragung veranlasst hat, hat sie konkludent das Rechtsgeschäft genehmigt und da der Titel ja in der Welt ist, kann sie dagegen ja gar nichts machen. Besprecht es vielleicht vorher mit dem zuständigen GVZ. Ansonsten rügt beim Vormundschaftsgericht das Verhalten der Betreuerin.
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#5

20.05.2009, 16:26

Hallo zusammen,

wir haben viel mit Schuldnern, die betreut sind zu tun. Haben bei Betreuern, die aus der eigenen Familie kommen auch schon schlechte erfahrungen gemacht, die meisten kassieren das Geld selbst.

Wenn Du keine Einigung mit der Tochter finden kannst, einfach einen ZVA gegen die Betreute, die Betreuerin wird dann durch den GV davon in Kenntnis gesetzt. Spätestens dann melden die sich.

lg
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