Unterhaltsvollsteckung bei Insolvenz

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
Antworten
leeloo3
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 17
Registriert: 23.06.2008, 14:50
Wohnort: Berlin

#1

14.05.2009, 15:38

Ich hab ein ganz arges Problem >.<

Und zwar haben wir einen insolventen Unterhaltsgläubiger.
Ich habe einen PfÜB-Antrag an das zuständige Insolvenzgericht gestellt (chef meint, nur das ist zuständig). Dummerweise habe ich vergessen, das Inso-Aktenzeichen anzugeben und der Antrag wurde an das Vollstreckungsgericht abgegeben. Nu meint Chef, dass ich das ausbaden muss. Gerne... Aber der Rechtspfleger meinte in einem Telefonat dass das Vollstreckungsgericht trotzdem zuständig ist. Chef sagt nein und meint, ich soll dem eben die Vorschriften (§) nennen, wo das geregelt ist. Ich weiß aber nicht, welche Pragraphen er meint >.< Hab von Inso gar keine Ahnung. Kann wer helfen? Ich geb auch cookies aus!
Benutzeravatar
butterflybabe
Foreno-Inventar
Beiträge: 2404
Registriert: 30.04.2007, 12:40
Beruf: Rechtsfachwirtin
Wohnort: Bayern

#2

14.05.2009, 15:42

Hä? Ich weiß, Insolvenzrecht ist auch nicht mein Fachgebiet, aber wegen Studium musste ich da durch. Ich wüsste keinen §§, in dem eine gesonderte Zuständigkeit bei Pfübs geregelt ist.
Benutzeravatar
1985
Forenfachkraft
Beiträge: 140
Registriert: 20.01.2009, 15:48
Wohnort: Zwischen Ordnern und Akten

#3

14.05.2009, 16:25

Also das wäre mir auch neu.... Ich hab noch nie einen PfÜb ans Insolvenzgericht gehabt!

Das Insolvenzgericht ist ausschließlich für die InsO zuständig. Ich glaub, dein Chef hat da was verwechselt....
Antworten