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Re: Pfändung des Rechts des Schuldners auf An-/Abmeldung KFZ

Verfasst: 18.03.2019, 10:49
von Adora Belle
Na Hauptsache Du hast endlich mal auf diesen 10 Jahre alten Beitrag geantwortet.

Re: Pfändung des Rechts des Schuldners auf An-/Abmeldung KFZ

Verfasst: 19.03.2019, 06:39
von paralegal6
Kündigen musst du natürlich, soweit ich weiss geht es immer nur zum 30.11

Re: Pfändung des Rechts des Schuldners auf An-/Abmeldung KFZ

Verfasst: 19.03.2019, 07:01
von Sonnenkind
tkmuc hat geschrieben:
17.03.2019, 11:11
Hallo!
Danke für den lesenswerten Beitrag bzgl. Kfz-Pfändung.
Eine Frage stellt sich mir aber noch: Soweit der Gläubiger auch das Recht auf Kündigung der Versicherung gepfändet hat, muss der Gläubiger dann gegenüber der Versicherung mit separaten Schreiben den Versicherungsvertrag kündigen? Geht das bspw. mit einem außerordentlichen Kündigungsrecht? Welche Kündigungsfrist gilt hier?

Für feedback wäre ich absolut dankbar!
VG
Ich bin der Meinung, dass so eine Pfändung nicht viel bringen wird. Wenn vielleicht 100,00 Euro auf die Forderung rausspringen, wird es viel sein; ob sich da der ganze Aufwand lohnt. Bei mir ist es auch so, dass ich die KfZ-Versicherung 1/2-jährlich bezahle. Das sind bei mir ca. 250,00 Euro. Dann musst du auch noch den Anfang der Prämienzahlung erwischen, dass sich die Rückzahlung überhaupt rentiert. Wenn ich dann auch noch z.B. an meinen Sohn denke, der gerade seinen Führerschein macht, wird der entweder bei meinem Mann oder mir bei der Versicherung "mitlaufen".