Haftbefehl - einfach losziehen und verhaften?

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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lady_lydili
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#1

13.05.2009, 12:59

hallo ihr lieben,

wir haben für einen schuldner einen haftbefehl aus dem jahr 2007 vorliegen. der wurde nicht vollstreckt, da mit dem schuldner dann ratenzahlung vereinbart wurde und der gvz-auftrag daher zurückgenommen wurde.

nun zahlt der schurke natürlich nicht mehr und es soll weiter vollstreckt werden. kann ich da jetzt einfach den haftbefehl und vollstreckungsunterlagen an gvz schicken mit verhaftungsauftrag ? eigentlich schon oder, denn der haftbefehl ist ja drei jahre gültig....hab sowas noch nie gehört oder gemacht.... :oops:

danke für eure hilfe!
wer, wie was? der, die das? wieso, weshalb, warum?...wer nicht fragt, bleibt dumm...

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dutzi
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#2

13.05.2009, 13:30

Du kannst auf jeden Fall neuen Haftauftrag mit deinem Haftbefehl stellen, die drei Jahre sind ja noch nicht abgelaufen.
Schöne Grüßle Bild

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lady_lydili
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#3

13.05.2009, 13:46

na gut, dann werd ich das mal machen. vielen dank!
wer, wie was? der, die das? wieso, weshalb, warum?...wer nicht fragt, bleibt dumm...

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Randfichte72
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#4

13.05.2009, 14:30

Ja, dem stimme ich zu. Verhaftungsauftrag neu machen und HB und ZV-Unterlagen beifügen.
C.Stahl
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#5

13.05.2009, 20:38

Man könnte auch vorher Anfrage beim Schuldnerverzeichnis machen, ob der in der Zwischenzeit schon EV geleistet hat. Oft ist das ein Grund, warum die Ratenzahlungen eingestellt werden.
secret72

#6

13.05.2009, 22:59

Ich würde auch erst mal die EV abfragen. Vielleicht hat er in der Zwischenzeit ja schon wirklich abgegeben.
GV Alt
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#7

13.05.2009, 23:43

C.Stahl hat geschrieben:Man könnte auch vorher Anfrage beim Schuldnerverzeichnis machen, ob der in der Zwischenzeit schon EV geleistet hat. Oft ist das ein Grund, warum die Ratenzahlungen eingestellt werden.
:genau Und dann wäre der "alte HB" verbraucht. Ein neuer Haftauftrag würde nur unnötige Kosten verursachen.
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