hallo ihr lieben,
wir haben für einen schuldner einen haftbefehl aus dem jahr 2007 vorliegen. der wurde nicht vollstreckt, da mit dem schuldner dann ratenzahlung vereinbart wurde und der gvz-auftrag daher zurückgenommen wurde.
nun zahlt der schurke natürlich nicht mehr und es soll weiter vollstreckt werden. kann ich da jetzt einfach den haftbefehl und vollstreckungsunterlagen an gvz schicken mit verhaftungsauftrag ? eigentlich schon oder, denn der haftbefehl ist ja drei jahre gültig....hab sowas noch nie gehört oder gemacht....
danke für eure hilfe!
Haftbefehl - einfach losziehen und verhaften?
- lady_lydili
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wer, wie was? der, die das? wieso, weshalb, warum?...wer nicht fragt, bleibt dumm...
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- lady_lydili
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na gut, dann werd ich das mal machen. vielen dank!
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Ja, dem stimme ich zu. Verhaftungsauftrag neu machen und HB und ZV-Unterlagen beifügen.
Ich würde auch erst mal die EV abfragen. Vielleicht hat er in der Zwischenzeit ja schon wirklich abgegeben.
Und dann wäre der "alte HB" verbraucht. Ein neuer Haftauftrag würde nur unnötige Kosten verursachen.C.Stahl hat geschrieben:Man könnte auch vorher Anfrage beim Schuldnerverzeichnis machen, ob der in der Zwischenzeit schon EV geleistet hat. Oft ist das ein Grund, warum die Ratenzahlungen eingestellt werden.