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!EILT! Fremdgeld behalten oder an Mandant ausbezahlen?

Verfasst: 08.05.2009, 14:12
von Mariii
Hallo!
Wir haben mal eine "Blindpfändung" - einfach bei einer Bank, von dem Ort in dem der Schuldner wohnt, gemacht und Glück gehabt :)

Nun haben wir auch die Drittschuldnererklärung vorliegen, dass fast 2.000,00 € an uns überwiesen werden, nach Ablauf der Schonfirst.

Nun haben wir aber im Nachhinein erfahren, dass der Schuldner bereits Anfang März 09 Insolvenz beantragt hat und mit einem Eröffnungsbeschluss in Kürze gerechnet wird.

Wie schauts mit dem Geld aus, wenn wir das jetzt noch vor Insolvenzeröffnung erhalten?
Muss das Geld ggf. zurückgezahlt werden? (nicht dass ich es jetzt an den Mandanten auszahle und dann muss es wieder zurückgefordert werden...)

Verfasst: 08.05.2009, 14:21
von romex
(nicht dass ich es jetzt an den Mandanten auszahle und dann muss es wieder zurückgefordert werden...)
Nicht Deine Sorge... denn das Anfordern von Geldern muss dann schon der Insolvenzverwalter machen! (Und nicht Ihr!)

Und ja, soweit ich informiert bin (bitte berichtigt mich, wenn sich da was geändert hat), können alle Zahlungen, die in den letzten drei Monaten vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens geleistet wurden, komplett zurückverlangt werden.

Also ich würde das trotzdem auskehren und fertig. Denn wenn für Euch nach erfolgter ZV die Akte abgeschlossen ist, könnt Ihr abrechnen und FG auskehren. Wenn dann Ansprüche des InsoVerwalters kommen, muss er das direkt mit Eurem Mandanten klären...

Verfasst: 08.05.2009, 14:22
von LuzZi
Ich glaube, das Geld werdet ihr zurückzahlen müssen. Ich weiß gerad den § nicht, aber es war irgendwas mit 30 InsO. Die Dreimonatsfrist.

Verfasst: 08.05.2009, 14:26
von romex
Naja.... noch haben sie den Beschluss ja nicht... Und man hat ja "nur" gehört, dass er Insolvenz beantragt hat... Vielleicht ist das auch ein Fake, denn jemand, der angeblich schon vor Monaten Insolvenz beantragt hat, hat doch nicht tausende von Euros auf dem Konto...

Verfasst: 08.05.2009, 14:30
von skugga
Fast, es war § 88 (Rückschlagsperre) ;).

Ich würde den Mandanten erstmal anschreiben, ob er die Kohle haben will, und ihn dabei darauf hinweisen, dass eine Rückforderung durch den Insolvenzverwalter ins Haus stehen könnte. Er möge sagen, ob er das Geld will oder ob es bei Euch bleiben soll für den Fall, dass der Insolvenzverwalter sich meldet. Ins offene Messer würd ich den Mandanten jedenfalls nicht rennen lassen.

Verfasst: 08.05.2009, 14:32
von Soenny
Dann würde ich eher auszahlen, sofern bis dahin kein Beschluß vorliegt und den Mandanten entsprechend belehren. Was der dann damit anstellt, ist ja seine Sache.

Verfasst: 08.05.2009, 14:35
von skugga
Auch wieder wahr. Aber die Belehrung halte ich auf jeden Fall für wichtig, sonst kommt der später und hat niiiiie von was gewußt (was ich ihm ohne Belehrung eigentlich auch nicht verdenken könnte).

Verfasst: 08.05.2009, 16:02
von Mariii
ok danke! :)
hab ein entsprechendes Schreiben an den Mandanten erstellt und darauf hingewiesen!

Verfasst: 08.05.2009, 22:27
von Dieni
Hatte auch schon mal so einen Fall und total Glück gehabt, denn das Geld wurde versehentlich (oder warum auch immer) nicht zurückgefordert, :D

Verfasst: 09.05.2009, 12:46
von Pepsi
hat er nur beantragt? ruf dochmal beim zuständigen Inso Gericht an, ob dort ein "Antrag" vorliegt...