Bewilligung PKH für ZV erteilt. NAchbesserung e.V. dann dabe

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Tigerle
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#1

06.05.2009, 10:17

Folgendes ich habe für eine Mandantin PKH für die ZWangsvollstreckung + den Antrag auf Abgabe e.V. erhalten.

Nun erhalte ich vom GV ein Protokoll aus dem Jahre 2007 in dem der SChuldner angibt für den Sohn EUR X monatlich an Unterhalt zu bezahlen. Dies ist jedoch nicht richtig, denn wir vollstrecken im Namen dieses Sohnes den rückständigen Unterhalt (seit 2005) + laufende Unterhalt.

Laut Telefonat mit GVZ hat der arme Mann kein Geld er verdient ca. 1.300 EUR und hat noch zwei weitere Kinder, die bei ihm leben.

Meine Frage, kann ich aufgrund der bewilligten PKH die NAchbesserung der e.V. verlangen, mit der Begründung, dass er angibt Unterhalt zu zahlen, was jedoch nicht richtig ist ?

Und macht das Überhaupt Sinn, wenn er eh zu wenig verdient ?
silvester
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#2

06.05.2009, 10:33

Für eine Nachbesserung fallen beim GV keine Kosten an.
Die Nachbesserung greift allerdings immer auf den Zeitpunkt der Abgabe der EV zurück und es werden nur monierte Punkte berücksichtigt. Von daher ist eine Nachbesserung nicht sonderlich hilfreich.

Möglich ist allerdings eine erneute Abgabe der EV, da der Schuldner unwahre Angaben gemacht hat (Zöller, 23. Aufl. § 903 RN. 7). Ordentliche begründen, PKH-Beschluß beifügen und ab an den Gerichtsvollzieher.
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#3

06.05.2009, 11:24

gut dann werde ich das mal versuchen
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