Hallo,
ich habe mich so eben angemeldet und muss gleich eine Frage los werden.
Ich habe für unseren Mandanten einen Antrag auf Erhöhung des pfandfrei zu belassenen Einkommens bei Unterhalts-Pfüb beantragt, da er mit dem im Pfüb festgelegten Betrag seine monatlichen Fix-Kosten nicht begleichen kann. Die zuständige Rechtspflegerin meint jetzt, ich müsse den notwendigen Sozialhilfebedarf des Schuldners nachweisen. Wenn ich jedoch meinen Antrag auf den Regelsatz des ALG II von 351,00 EUR beschränke, wie soll ich diesen noch nachweisen. Mein Mandant kann doch nicht beim Amt für Arbeit und Soziales einfach mal so Berechnung seines Sozialhilfebedarfes vornehmen lassen, zumal er ja Arbeit hat und auf ALG II nicht angewiesen ist.
Ich dreh mich gerade im Kreis und komme kein Stück weiter. Es wäre lieb, wenn mir jemand helfen könnte.
Im Voraus bereits Danke!
Erhöhung Pfändungsfreibetrag bei Unterhalts-Pfüb
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Ich denke, die Rpfl. meinte, daß Du konkret die Auslagen deines Mdt. nachweisen und vor allem ausführlich deren NOTWENDIGKEIT begründen mußt.
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Lieben Dank für die Antwort. Habe bei Juris noch ein bisschen geschaut und ein paar Entscheidungen gefunden. Mal sehen, ob ihr das jetzt so reicht.
Die Seele ist das Schiff,
die Vernunft das Ruder und
die Wahrheit der Hafen
(Türkisches Sprichwort)
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