Festsetzung der ZV-Kosten

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
streifenhörnchen81
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#1

28.04.2009, 13:16

Hallo!

Mein Chef gab mir heute zwei Akten. Es handelt sich hierbei um den gleichen Mandanten und den gleichen Schuldner. In beiden Akten haben wir die Zwangsvollstreckung betrieben.


Nun will mein Chef das die Akten zusammengelegt werden und die ZV-Kosten festgesetzt werden sollen.


Meine Frage ist nun ob ich die ZV-Kosten aus beiden Akten in einem Kostenfestsetzungsantrag festsetzen lassen kann oder ob ich zwei verschiedene Anträge stellen muss?
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1985
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#2

28.04.2009, 13:46

Und warum habt ihr damals zwei gesonderte Zwangsvollstreckungen betrieben?

Dann habt ihr ja zwei gesonderte Titel, also, denk ich zumindest, würde ich zwei KfA´s beantragen.

Euch sind ja auch immer die Gebühren doppelt entstanden, richtig? GV etc.
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Smilie
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#3

28.04.2009, 13:48

Wenn es sich um 2 verschiedene Verfahren handelt, dann musst Du auch 2 Anträge machen.

Wenn es z.B. ein Urteil und ein KfB war, dann kannst Du beide in einem Antrag festsetzen lassen.
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joy1980
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#4

28.04.2009, 13:49

Ich stimme 1985 zu. Würde auch zwei Kostenfestsetzungsanträge stellen.
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#5

28.04.2009, 13:50

Ja genau. Eine Vollstreckung bezog sich auf Mietforderung und die andere auf die Herausgabe der Wohnung.

Dann mach ich lieber zwei KfA´s.

In diese gehören aber nur die Kosten rund um die Zwangsvollstreckung. Also die Kosten für die ZV selbst und GV-Kosten?´Nicht die Kosten für den Antrag auf MB und VB?Kann ich auch EMA-Kosten mit in die Anträge setzen?
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Smilie
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#6

28.04.2009, 13:53

In diese gehören aber nur die Kosten rund um die Zwangsvollstreckung. Also die Kosten für die ZV selbst und GV-Kosten?
:zustimm
Nicht die Kosten für den Antrag auf MB und VB?
die müssten mit im KfB vom Klageverfahren drin sein.

Kann ich auch EMA-Kosten mit in die Anträge setzen?
ich würds versuchen. Müsste eigentlich gehen.
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1985
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#7

28.04.2009, 13:55

Nein, die Kosten für den MB und VB sind die im Zwangsvollstreckungsauftrag mitaufgeführt. Zumindest ist das bei mir so :D Das Mahngericht berechnet ja im MB und VB die RA-Kosten und Gerichtskosten automatisch dazu.

Aber warum sollst du KfA´s machen wenn du schon Titel hast??
streifenhörnchen81
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#8

28.04.2009, 13:55

Ich probier es einfach!Vielen Dank für die schnelle Hilfe!
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#9

28.04.2009, 14:07

Muss noch mal grundsätzlich fragen: Was sind das für 2 Titel, aus denen vollstreckt wurde?
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secret72

#10

28.04.2009, 14:38

Nachdem die Kosten der Zwangsvollstreckung ebenfalls der 30jährigen Verjährungsfrist unterliegen, müsste eigentlich gar kein KFA beantragt werden.
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