Pfändung von Genossenschaftsanteilen

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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lady_lydili
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#1

28.04.2009, 12:01

ihr lieben,

unser schuldner hat laut auskunft der genossenschaft vier geschäftsteile gezeichnet. diese würde ich jetzt gerne pfänden. ich hab mich auch schon ein bisschen in literatur etc umgeschaut, aber jeder sagt was anderes.

die einen sagen, dass ich einfach pfänden soll, die anderen sagen, dass ich vorher kündigen muss und noch andere sagen, dass man da nicht pfänden kann.

kann mir da jemand helfen? ich hab sowas noch nie gemacht. :oops: vielen dank schon einmal im voraus!
wer, wie was? der, die das? wieso, weshalb, warum?...wer nicht fragt, bleibt dumm...

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Grübchen
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#2

28.04.2009, 12:18

Also direkt gefunden hab ich nix, aber soweit ich weiß ist das doch dann auch eine Wohnungsbaugesellschaft oder? Bei mir ist das jedenfalls so wo ich wohne. Also müsstest Du doch den GEsellschaftsanteil (das ist ja wohl das geliche) pfänden können.

Und ausserdem bekommt er eine jährliche Dividende auf diese Anteile die ist nicht hoch (bei mir sind das bei einer Einlage von 800 € ca. 35 €) aber immerhin um zu nerven könnte das ja auch schon reichen.

Also wenn es das geliche wie ein Gesellschaftsanteil ist dann kann man pfänden.
LG Grübchen
Bellachen
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#3

28.04.2009, 12:19

Liebe Lady-lydili!

Ich habe vor kurzem erst ein Seminar besucht, auf welchem diese Thematiken besprochen wurde. Wenn Du magst, schick mir Deine E-Mail-Adresse per PN und ich maile Dir einen Auszug des Skriptes, in dem die richtige Vorgehensweise und alles was man beachten muss, beschrieben ist.

Liebe Grüße
bellachen
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lady_lydili
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#4

28.04.2009, 13:02

wow, das wäre super. warte, du bekommst gleich meine e-mail-adresse gleich per pn. schon mal vielen dank!!!!!
wer, wie was? der, die das? wieso, weshalb, warum?...wer nicht fragt, bleibt dumm...

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Bellachen
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#5

28.04.2009, 16:45

Habe Deine E-Mail-Adresse bekommen. Werde Dir nachher die Sachen mailen!

Liebe Grüße
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Tölpel
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#6

22.02.2010, 12:02

Bellachen hat geschrieben:Liebe Lady-lydili!

Ich habe vor kurzem erst ein Seminar besucht, auf welchem diese Thematiken besprochen wurde. Wenn Du magst, schick mir Deine E-Mail-Adresse per PN und ich maile Dir einen Auszug des Skriptes, in dem die richtige Vorgehensweise und alles was man beachten muss, beschrieben ist.

Liebe Grüße
bellachen
Hallo Bellachen,

kann ich den Skriptauszug auch haben? Das wäre sehr lieb.

:blumen
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