Also ich habe das Formular hier liegen für die Forderungsanmeldung
Kennt jemand das Formular
Wir haben einen Vollstreckungsbescheid im vorliegenden Fall erwirkt.
So jetzt gehts los
Ich trage die Hauptforderung ein und die Zinsen und die Kosten für den VB.
Oder sind die VB Kosten (Gerichtskosten und Rechtsanwaltskosten) die Zweite Hauptforderung
Und wo trage ich die Kosten für das Anmelden unserer Forderung ein lt. meines Chefs 1,3 Gebühr aus dem Hauptforderungsbetrag ?
Im Formular steht Kosten, die vor der Eröffnung des Verfahrens entstanden sind aber es gibt keinen Platz für unsere Gebühren.
Das ist meine erste Forderungsanmeldung ? Versteht jemand mein Problem?
Forderungsanmeldung im Insolvenzverfahren
- GuterJunge
- Forenfachkraft
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also den Kosten für die Forderungsanmeldung werden eh nicht statt gegeben und ich benutzte nie diese Formulare sondern eine einfache Forderungsaufstellung
- Lunashine
- Daueraktenbearbeiter(in)
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- Wohnort: Bielefeld :)
Also eure Kosten für die Forderungsanmeldung kannst du eurem Mandanten in Rechnung stellen. Sie stellen aber keine InsFord. dar! Lediglich eure Kosten für das MV kannst du als zusätzliche Kosten für die Geltendmachung der Hauptforderung mit anmelden.
Außerdem würde ich die Kosten für den VB als Kosten angeben. Es handelt sich hierbei ja schließlich auch um Kosten, dir für die Geltendmachung der Hauptforderung entstanden sind.
Und denk dran: Alles was du geltend machst, musst du belegen. Also VB beilegen; Forderungsaufstellung, aus der sich die Zinsen ergeben und Belege für die bislang entstandenen Kosten.
Lunashine
Außerdem würde ich die Kosten für den VB als Kosten angeben. Es handelt sich hierbei ja schließlich auch um Kosten, dir für die Geltendmachung der Hauptforderung entstanden sind.
Und denk dran: Alles was du geltend machst, musst du belegen. Also VB beilegen; Forderungsaufstellung, aus der sich die Zinsen ergeben und Belege für die bislang entstandenen Kosten.
Lunashine