ZVdes Freistellungsanspruches aus Urteil (Geschäftsgeb.)
Verfasst: 27.04.2009, 14:44
Hallo Ihr Lieben,
habe einen Pfüb gemacht betreffend eines Urteils. Hieraus gingen zwei Ansprüche hervor.
1) normaler Zahlungsanspruch
2) Freistellungsanspruch bezügl. unserer Kostennote (Geschäftsgeb.) f. außergerichtl. Verf.
Habe jetzt das erste Mal eine Monierung erhalten, dass ich den Freistellungsanspruch nicht pfänden kann, sondern diesbezüglich lediglich gem. 887 ZPO vollstrecken muss.
Da ich diese Monierung das erste Mal habe und bisher alle Pfübs durch sind, ohne Monierung - kann die Rechtsplegerin auch nicht erreichen und es ist ein dringender Pfüb - wollte ich fragen, ob das richtig ist. Muss ich den Freistellungsanspruch zurücknehmen und diesen gem. 887 vollstrecken.
Wenn ja, hat da jemand einen speziellen Text für, denke mal, das hier nicht der herkömmliche Text aus 887 in Frage kommt.
Vielen Dank im Voraus
acilegna
habe einen Pfüb gemacht betreffend eines Urteils. Hieraus gingen zwei Ansprüche hervor.
1) normaler Zahlungsanspruch
2) Freistellungsanspruch bezügl. unserer Kostennote (Geschäftsgeb.) f. außergerichtl. Verf.
Habe jetzt das erste Mal eine Monierung erhalten, dass ich den Freistellungsanspruch nicht pfänden kann, sondern diesbezüglich lediglich gem. 887 ZPO vollstrecken muss.
Da ich diese Monierung das erste Mal habe und bisher alle Pfübs durch sind, ohne Monierung - kann die Rechtsplegerin auch nicht erreichen und es ist ein dringender Pfüb - wollte ich fragen, ob das richtig ist. Muss ich den Freistellungsanspruch zurücknehmen und diesen gem. 887 vollstrecken.
Wenn ja, hat da jemand einen speziellen Text für, denke mal, das hier nicht der herkömmliche Text aus 887 in Frage kommt.
Vielen Dank im Voraus
acilegna