Pfüb gegen Staatsanwaltschaft als DS

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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bipe71
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#1

27.04.2009, 12:26

Moin,
habe folgendes Problem: SC hat bei Mdt einen Gegenstand "gekauft", Rg. nicht bezahlt, dann wurde ein VB erwirkt. Zwischenzeitlich hat Mdt Strafanzeige wg. Betrug gestellt und der "gekaufte" Gegenstand wurde von der Polizei beschlagnahmt und bei der Staatsanwaltschaft "hinterlegt". Ich soll jetzt den Herausgabeanspruch des SC gegenüber der STA pfänden. Ich würde folgenden Antrag stellen:

Gepfändet wird der angebliche Anspruch des SC an die STA als DS auf Herausgabe eines bei dem SC beschlagnahmten Gegenstand (natürlich näher bezeichnet).
Es wird angeordnet, dass der Gegenstand an einen vom Gläubiger zu beauftragenden GV herauszugeben ist.


Ich weiß allerdings nicht, ob man dies so machen kann. Wer hatte einen solchen Fall schon einmal?
Dass Dumme ist auch, dass der Mdt keine Geschäfts-Nr. der STA hat, es wurde ihm nur telefonisch von der Polizei mitgeteilt, dass der Gegenstand beschlagnahmt wurde. Mit der strafrechtlichen Sache sind wir aus "Kostengründen" nicht beauftragt. Ich habe daher eigentlich auch keine Lust, deswegen hinterher zu telefonieren. :?
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DumDiDum
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#2

27.04.2009, 15:13

Wieso hat Sc einen Herausgabeanspruch, wenn der Mandant nicht bezahlt wurde? Wurde kein Eigentumsvorbehalt vereinbart?
bipe71
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#3

27.04.2009, 16:28

Leider waren die AGB des Mdt ungültig bzw. es gab keinen (auch nicht verlängerten) Eigentumsvorbehalt. Blöde Sache.
Cheffe sagte zu mir, dass der SC gegenüber der STA einen Herausgabeanspruch hat und ich diesen pfänden solle.
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