Frage zur ZV!

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
refaworld
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#1

23.04.2009, 14:22

Hallo ihr Lieben!!!

Habe mal ein paar Fragen zur ZV wo ich nicht so ganz weiß wie also:

1. Wir haben ZV Auftrag i.V.m. Abnahme e.V. gemacht. E.V. wurde Schuldnerin auch abgenommen. Jetzt soll ich Antrag auf Herabsetzung Pfändugnsfreigrenzen machen! Mache ich da nur den Antrag (hat mein Chef diktiert) und füge ich da keine Anlagen bei?

2. Reiche ich den Antrag auf Herabsetzung unter dem gleichen Aktenzeichen ein wie die Schuldnerin die e.V. abgegeben hat?

3. Ich soll gleich mit dem Antrag auf Herabsetzung einen Pfüb wegen Arbeitseinkommen einreichen. Geht das alles zusammen? Muss ich da 15,00 € an den Pfüb mit beifügen? Kann ich auch als Scheck beifügen?

4. Wie reiche ich das denn dann alles ein? Also den Antrag auf Herabsetzung einmal unterschrieben nehme ich an. Dann den Pfüb, da ich ja den Antrag selbst ("wird beantrag nachstehend entworfenen Beschluss zu erlassen .....") und dann den Pfüb da unterschreiben ich nur den Antrag und füge zweimfal den Pfüb bei???

Hoffe habe mich einigermaßen verständlich ausgedrück!
4.
Davy Jones’ Locker
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#2

23.04.2009, 14:30

Du kannst keine pauschale Herabsetzung der Pfändungsfreigrenze beantragen. Du beantragst einen Pfüb und pfändest nach 850d oder 850f und/oder Du beantragst das jemand nach 850c IV wegfällt, je nachdem was halt gerade vorliegt. Auf was für einer gesetzlichen Grundlage soll denn eine Herabsetzung in dem Fall möglich sein (Unterhaltspfändung, vorsätzlich begangene unerlaubte Handlung)?
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romex
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#3

23.04.2009, 14:52

Von Herabsetzung habe ich keine Ahnung... aber Du kannst einen Scheck beifügen! Machen wir hier zumindest immer so!
Liebe Grüße,
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refaworld
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#4

23.04.2009, 14:53

Die gesetztliche Grundlage: keine! Es handelt sich weder um Unterhaltspfändung noch um unerlaubte Handlung. Mein Chef weis das, ist aber der Meinung das dass trotzdem funktinieren müsste. Wir haben schon darüber diskutiert. Ich soll das einfach mache und ich habe jetzt auch die Nase voll und mache das einfach. Könntest du mir deshalb einfach bei meinen Fragen helfen? Ich verzweifele einfach an dieser sch...! Eigentlich will mein Chef und unser Mdt. nur die Schuldnerin "ärgern" und ich muss zusehen wie ich klar komme!!!
Davy Jones’ Locker
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#5

23.04.2009, 15:01

Machs einfach wie bei jedem anderen PfÜb auch und hefte den Antrag mit dran. Im übrigen ärgert Dein Chef damit nur das Gericht, der Schuldner wird von dem Quatsch nichts mitbekommen.
refaworld
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#6

23.04.2009, 15:08

Ja ich weiß aber was soll ich machen, ich habe den kürzeren gezogen. Und reiche ich den Antrag auf Herabsetzung zum gleicen Antrag ein wie die Schuldnerin die e.V. abgegeben hat?
Davy Jones’ Locker
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#7

23.04.2009, 15:10

Nein, papp den an den PfüB Antrag.
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Majo
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#8

23.04.2009, 15:33

wegen dem Scheck: Lieber überweisen. Dann wird der Antrag schneller bearbeitet. Schick den Pfüb einfach hin und ruf ein paar Tage später an um dir das Aktenzeichen geben zu lassen.
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katuscha
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#9

23.04.2009, 16:25

Wir fügen immer einen Scheck bei.

1. Antrag auf Herabsetzung an PfÜb dranheften

2. Nein, bekommt ein neues AZ bei Gericht

3. alles zusammen, Scheck über 15,00 € beifügen

4. 1x Anschreiben für Pfüb, 4x Pfüb (wenn noch mehr DS, dann mehr) , (ich würde) 4x Herabsetzungsantrag


Wie schon gesagt, der Schuldner wird davon wohl nichts mitbekommen!
refaworld
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#10

24.04.2009, 09:19

Warum 4 mal?

1 x für Gericht
1 x für Schuldnerin
1 x für Drittschuldnerin
1 x für GVZ

Stimmt das so?

Ich muss ja immer nur das Anschrieben zum Pfüb (wo drin steht "beantrag ich nachstehend entworfenen Beschluss zu erlassen mit der Aufforderungn nach ........") unterschreiben und den Pfüb nur 4 x einface Abschriften beifügen oder?
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