Wo bzw. in welchem/n Gesetz(en) kann ich bspw. nachlesen, dass der im Titel genannte, gesetzl. Vertreter des Schuldners, die E.V. für den Minderjährigen abzugeben hat??
Hintergrund ist, dass ich meiner Chefin gerne div. Rechtsgrundlagen vorlegen würde, die besagen, dass die E.V. - nicht wie von ihr behauptet - von dem gesetzl. Vertreter hätte abgeben werden müssen über dessen Vermögen...
... Habe mich mittlerweile dumm und dusselig gesucht... und sowohl unter ZV, als auch unter "E.V." nichts gefunden...
Danke im Voraus.
ZV gegen Minderjährigen - Rechtsgrundlagen
- butterflybabe
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Es ergibt sich daraus, dass der Minderjährige nicht Prozessfähig ist. Daher gesetzlicher Vertreter nach § 51 ZPO erforderlich.
Deine Chefin hat also recht. Alles andere wäre ja auch etwas sinnlos. Ein Minderjähriger dürfte nur unter bestimmten Voraussetzungen Verträge schließen (Taschengeld z.B.) und dies ohne Zustimmung der Eltern udn bei einer EV dürfte er trotz der drohenden Freiheitsstrafe alleine handeln????
Ich kann ja bei einer eV gegen eine GmbH auch nicht verlangen, dass die GmbH die EV abgibt. Nein, hier muss auch der Geschäftsführer als gesetzlicher Vertreter (!) die eV abgeben.
Deine Chefin hat also recht. Alles andere wäre ja auch etwas sinnlos. Ein Minderjähriger dürfte nur unter bestimmten Voraussetzungen Verträge schließen (Taschengeld z.B.) und dies ohne Zustimmung der Eltern udn bei einer EV dürfte er trotz der drohenden Freiheitsstrafe alleine handeln????
Ich kann ja bei einer eV gegen eine GmbH auch nicht verlangen, dass die GmbH die EV abgibt. Nein, hier muss auch der Geschäftsführer als gesetzlicher Vertreter (!) die eV abgeben.
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Guck mal im Zöller bei 807.