Hilfe bei Auswertung Vermögensverzeichnis

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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katuscha
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#1

16.04.2009, 13:43

Hallo,

ich brauch mal wieder eure Hilfe, da meine Erfahrungen in der ZV noch nicht so ausgeprägt sind.

Also, ich habe folgende Daten dem Vermögensverzeichnis (aus Oktober 2008) entnommen:

- Schuldner ist verheiratet und Rentner: Rente 699,00 €
- Ehefrau erhält auch Rente: 489,70 €
- Konto im Plus
- Sterbeversicherung seit 2004

Das Auto, das er besitzt, wird auch noch abbezahlt (angeblich mit einer Rate von 302,00 €).

Kann ich hier das Konto pfänden?
Wahrscheinlich habe das schon viele vor mir gemacht, auf dem Vermögensverzeichnis sind 4 Zwangsvollstreckungsaktenzeichen angegeben und unseres ist nicht dabei.

Lohnt es sich trotzdem, oder habt ihr eine andere Idee für mich?
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Bino
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#2

16.04.2009, 13:50

Das Konto kannst Du auf jeden Fall pfänden, unabhängig davon, ob die Einkommen unter der Pfändungsgrenze liegen, denn alles, was ein Schuldner in einer bestimmten Zeit nicht von seinem Konto abruft (auch bei Sozialleistungen), wird dem Gläubiger überwiesen.
Es ist höchstens damit zu rechnen, dass er einen "Schutzantrag" stellt.
Erzähle es mir - und ich werde es vergessen;
zeige es mir - und ich werde mich erinnern;
lass es mich tun - und ich werde es behalten.
(Konfuzius)

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engerl86

#3

16.04.2009, 14:15

Ich stimme Bino zu. Ich würde auch das Konto pfänden.
Ernie

#4

16.04.2009, 20:51

Was ist mit der Sterbeversicherung?

Handelt es sich um eine Sterbeversicherung oder Sterbegeldversicherung?
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Coonie
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#5

16.04.2009, 20:57

also ich würd ja mal ganz fix nen pfüb an das zuständige autohaus schicken, damit der brief (wenns autoli bezahlt ist) direkt an euch geht....
[align=center]auch wenn dir ein Vogel auf den Kopf schXXX
sei froh, dass Kühe nicht fliegen können
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katuscha
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#6

20.04.2009, 11:54

@Ernie: Der Schuldner hat nur angegeben Sterveversicherung bei HM, abgeschlossen 2004, monatliche Rate 19,00 €

@Coonie: Daran hatte ich auch schon gedacht, allerdings steht noch da, dass es noch eine Restschuld von 15.000,00 € gibt. Wie würde mein Pfüb denn aussehen? Pfände ich dann nur den Kfz-Brief?
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katuscha
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#7

28.04.2009, 13:35

Ich greife mal meine eigenes Thema wieder auf, allerdings mit einem neuen Vermögensverzeichnis:

Bei uns haben zwei Schuldner Waren gekauft, mit gleicher Anschrift und Kontonummer. Bei der Beantragung des MB haben wir einfach angenommen, dass es sich dabei um Eheleute handelt und haben jeweils einen Vollstreckungsbescheid mit dem Vermerk "Gesamtschuldner mit... "

Auf Nachfrage beim Amtsgericht (wo sie derzeit wohnen) habe ich die Mitteilung erhalten, dass er die eV abgegeben hat und habe das Vermögensverzeichnis angefordert. Sieht leider nicht so rosig aus,
- arbeitslos
- Arbeitslosengeld 807,00 €
- Pfändungen in Höhe von 5.000,00 € liegen vor
- Konto mit 1.800,00 € im Minus
- Mietkaution (die könnte man pfänden, oder?)

Aber das Beste kommt noch, er gibt an ledig zu sein.

Dann habe ich ZVA bei der Frau gemacht, diese gibt an die eV abgeleistet zu haben (bei einem anderen Gericht als ich angefragt hatte) und bekommt auch Arbeitslosengeld 552,00 €.

Mir stellt sich jetzt die Frage, wie ich weiter vorgehen soll. Vermögensverzeichnis der Frau anfordern und schauen, was da so drinsteht. Verheiratet oder ledig? Kann ich hier die Einkünfte zusammenrechnen lassen, damit ich über den Pfändungsfreibetrag komme? Wie würde das genau aussehen?

Vielen Dank schon mal für Eure Hilfe!!!!
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Bino
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#8

28.04.2009, 20:40

Irgendwie scheint es in dem Fall unwichtig zu sein, ob die beide verheiratet sind. Einen gesamtschuldnerischen Titel hast Du ja.
Woher weißt Du denn, dass sie auch ARbeitslosengeld 552,00 € bekommt, wenn Du die EV gar nicht hast?
Ich würde aber sicherlich das EV-Protokoll von ihr anfordern, um zu gucken, ob da noch Vermögen vorhanden ist.
Aber Du kannst nicht das Einkommen von ihm und ihr zusammenrechnen lassen, damit Du über die PFändungsgrenze kommst. Du kannst nur von einem Schuldner mehrere Einkommen zusammenrechnen lassen.
Du kannst höchstens beantragen, einen Ehepartner bei der Berechnung des pfändbaren Betrages unberücksichtigt zu lassen, was aber in dem Fall hier aber nicht vorliegt.
Erzähle es mir - und ich werde es vergessen;
zeige es mir - und ich werde mich erinnern;
lass es mich tun - und ich werde es behalten.
(Konfuzius)

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Ernie

#9

28.04.2009, 21:28

Ich kann Bino nur zustimmen: Erst einmal die eV der Frau anfordern, dann weitersehen!
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#10

29.04.2009, 08:06

@Bino: Die Gerichtsvollzieherin hat wohl nachgefragt, wovon sie lebt, zumindest ist dies im Vollstreckungsprotokoll angegeben.

Vielen Dank für die Erklärung über das Zusammenrechnen. Irgendwie hatte ich das nie richtig verstanden, wann man was zusammenrechnen kann, aber deine Erklärung hilft mir sehr
Du kannst nur von einem Schuldner mehrere Einkommen zusammenrechnen lassen.
Okay, dann fordere ich mal ihr Vermögensverzeichnis an.
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