Huhu, ich brauch mal Eure Hilfe.
Ich hab nen Titel für die Privatanschrift eines Geschäftsmannes, soll aber lt. Chefe an dessen Geschäftsadresse vollstrecken. Habt Ihr mir nen Tip, wie ich das Rubrum so gestalte, dass nicht der Gerichtsvollzieher mir den Auftrag um die Ohren schmeißt?
LG Denise
ZV Geschäftsanschrift, Titel Privatanschrift
- katuscha
- ...ist hier unabkömmlich !
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Bei mir ist es genau umgekehrt. Meine Vorgängerin hat einen MB an die Geschäftsadresse gemacht, die es aber nicht mehr gibt.
Im Rubrum habe ich jetzt geschrieben:
Herr XY, Privatanschrift AA (Geschäftsanschrift: BB)
Du müsstest es dann anders rum schreiben.
Mein ZVauftrag liegt allerdings noch in der Post, also kann ich dir nicht sagen, ob es klappt.
Da der Geschäftsmann wahrscheinlich eher bei der Geschäftsadresse anzutreffen ist, ist der GVZ vielleicht auch froh, dass er zwei Adressen hat.
Im Rubrum habe ich jetzt geschrieben:
Herr XY, Privatanschrift AA (Geschäftsanschrift: BB)
Du müsstest es dann anders rum schreiben.
Mein ZVauftrag liegt allerdings noch in der Post, also kann ich dir nicht sagen, ob es klappt.
Da der Geschäftsmann wahrscheinlich eher bei der Geschäftsadresse anzutreffen ist, ist der GVZ vielleicht auch froh, dass er zwei Adressen hat.
- Bino
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Da drängt sich mir die Frage auf, ob es denn eine Forderung wirklich gegen ihn privat ist oder ob Ihr nur den Beklagten/Schuldner falsch bezeichnet habt und es tatsächlich eine Forderung gegen die Firma ist.
Was soll denn der GV unter der Geschäftsadresse pfänden?
Firmenvermögen geht ja nicht, er kann ihm ja dort höchstens die private Geldbörse leer machen. Dann müsstest Du den Auftrag an den GV entsprechend formulieren und ihm schreiben, dass er unter der Geschäftsadresse in der Zeit von ... bis ... aufhältlich ist und dort eine Pfändung vornehmen soll.
Was soll denn der GV unter der Geschäftsadresse pfänden?
Firmenvermögen geht ja nicht, er kann ihm ja dort höchstens die private Geldbörse leer machen. Dann müsstest Du den Auftrag an den GV entsprechend formulieren und ihm schreiben, dass er unter der Geschäftsadresse in der Zeit von ... bis ... aufhältlich ist und dort eine Pfändung vornehmen soll.
- GuterJunge
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den thread nicht versteh *kopf kratz
was spielt die Adresse für ne rolle es zählt doch nur wer ist schuldner also wie definiert ihr geschäftsmann?! was meint ihr mit geschäftsadresse ... sein arbeitsplatz als angestellter oder ein laden zum Beispiel!?
was spielt die Adresse für ne rolle es zählt doch nur wer ist schuldner also wie definiert ihr geschäftsmann?! was meint ihr mit geschäftsadresse ... sein arbeitsplatz als angestellter oder ein laden zum Beispiel!?