Könnt ihr mir sagen wie das Insolvenzverfahren nun weiter geht oder ob es abgeschlosen ist? Was mach ich mit dem mir vorliegenden Tabellenauszug und Titel?
Danke gleich schon mal!!
Masseunzulänglichkeit - was nun?
-
- Foren-Azubi(ene)
- Beiträge: 77
- Registriert: 26.06.2008, 21:47
- Beruf: Rechtsfachwirtin
- Software: RA-Micro
- Wohnort: mainz
- Kontaktdaten:
bei wikipedia steht etwas darüber. ich bin mir jetzt nur nicht sicher, ob ich den link posten darf bei google einfach mal masseunzulänglichkeit eingeben und dann findest du den Eintrag.
Es geht wohl weiter, allerdings wird eine Rückstufung bereits entstandener Masseverbindlichkeiten vorgenommen. Heißt denke ich für einen "normalen" forderungsgläubiger dass die Wahrscheinlichkeit ein paar Cent zu kriegen, noch kleiner wird. Wenn ichs richtig verstanden hab
Es geht wohl weiter, allerdings wird eine Rückstufung bereits entstandener Masseverbindlichkeiten vorgenommen. Heißt denke ich für einen "normalen" forderungsgläubiger dass die Wahrscheinlichkeit ein paar Cent zu kriegen, noch kleiner wird. Wenn ichs richtig verstanden hab
Und hier der wiki-Link dazu: http://de.wikipedia.org/wiki/Masseunzul%C3%A4nglichkeit
Viele Grüße
ich
ich
Wenn Masseunzulänglichkeit angezeigt wurde, einfach abwarten...
Kommt halt drauf an, warum die angezeigt wurde und ob Chancen bestehen, daß sie noch behoben werden kann.
Wenn deine Forderung anerkannt ist, wird sie berücksichtigt, wenn die Masseunzulänglichkeit beseitigt ist. Wenn sie nicht beseitigt werden kann, Tabellenauszug einrahmen...
Kommt halt drauf an, warum die angezeigt wurde und ob Chancen bestehen, daß sie noch behoben werden kann.
Wenn deine Forderung anerkannt ist, wird sie berücksichtigt, wenn die Masseunzulänglichkeit beseitigt ist. Wenn sie nicht beseitigt werden kann, Tabellenauszug einrahmen...
-
- Absoluter Workaholic
- Beiträge: 1424
- Registriert: 31.10.2008, 11:04
- Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte
- Software: RA-Micro
- Wohnort: Insel Kreta/Griechenland
Wenn deine Forderung anerkannt ist, wird sie berücksichtigt, wenn die Masseunzulänglichkeit beseitigt ist. Wenn sie nicht beseitigt werden kann, Tabellenauszug einrahmen...
- wissensdurst
- Daueraktenbearbeiter(in)
- Beiträge: 430
- Registriert: 16.01.2008, 09:40
- Beruf: gepr. Rechtsfachwirtin
- Software: Andere
- Wohnort: Wiesbaden
- Kontaktdaten:
Masseunzulänglichkeit heißt schlicht und einfach, dass die Kosten des Verfahrens und/oder die bisher angefallenen Masseverbindlichkeiten nicht mehr gedeckt sind. Das kann durchaus noch behoben werden, wenn noch Gelder in entsprechender Höhe vereinnahmt werden können. Für die einfachen Insolvenzgläubiger ist die Chance jedoch sehr gering, dass noch was dabei rausspringt. Allenfalls eine seeeeeeeeeeehr niedrige Quote.