Hallo,
ich habe mal ein wenig die Suchfunktion benutzt und bin auch soweit fündig geworden....
Unser Schuldner sitzt in Haft... Jetzt war die Frage, was mache ich...
Einmal kann ich ihm ja die EV abnehmen lassen oder zum Anderen das Eigengeld pfänden lassen... Ich weiß allerdings nicht, ob der Schuldner überhaupt in der JVA arbeitet...
Was meint Ihr, was sinnvoller ist... Erst die EV abnehmen lassen oder auf gut Glück das Eigengeld pfänden?
Wenn ich das Eigengeld pfänden lassen, weiß ich allerdings nicht, wie mein Antrag genau aussehen muss...
Kann ich einenen ganz normalen PfÜB für Arbeitseinkommen nehmen und den einfach ein wenig abändern? Oder muss der ganz aussehen?
Für Eure Hilfe bin ich jetzt schon dankbar....
Pfändung Eigengeld
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erst die eV abnehmen lassen. Daraus ergeben sich ggf. andere ZV-Möglichkeiten.Was meint Ihr, was sinnvoller ist... Erst die EV abnehmen lassen oder auf gut Glück das Eigengeld pfänden?
vielleicht gibt es sogar bereits ein VV
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Das dachte ich mir auch, dass das die sinnvollere Variante ist... Über eine Auskunftei haben wir mal geguckt und der Schuldner hat wohl die EV noch nicht abgegeben...
Den GVZ kann ich ja ganz normal in die JVA mit einem Kombi-Auftrag schicken, oder?
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- Soenny
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Kurze Zwischenfrage hätte ich Der Thread steht in ZV mit Auslandsbezug, ist das so? Sonst würde ich den gerne verschieben
Ich helfe Straßenkatzen, bitte helft mit: Homepage der Straßenkatzen Bonn/Rhein-Sieg e.V.
Bei manchen Menschen ist es interessant zu sehen, wie das Alter den Verstand überholt hat! (Autor: A.G.)
An die Person, die meine Schuhe versteckt hat, während ich auf der Hüpfburg war: Werd' erwachsen!
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Nee, das ist ein Versehen... Hab nur als ich die Suchfunktion benutzt habe und dann gelesen habe, einfach Neues Thema gemacht und nicht gesehen, dass da Ausland auch mitsteht...
Wäre nett, wenn Du das verschieben könntest, weiß leider nicht, wie das geht...
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- Soenny
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Mache ich
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So, ich muss mal diesen Thread rausholen:
Würde jetzt gerne das Eigengeld pfänden...
kann mir jemand helfen, wie der Antrag aussehen muss?
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kann mir jemand helfen, wie der Antrag aussehen muss?
- Tigerle
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wenn Du mir per PN Deine Fax-Nummer gibst, dann kann ich Dir aus Infos aus Vollstreckung effektiv dazu zukommen lassen mit Musterantrag und Hinweis in welchem Bundesland wer als Drittschuldner anzugeben ist. Ist zwar aus dem Jahr 2001 aber ich denke trotzdem noch aktuell.
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ich habe vorher bei der JVA angerufen und nachgefragt, ob der Schu. dort arbeitet.
Die haben mir immer Auskunft erteilt
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