Ich habe noch eine Frage:
Was steht in § 51 IV StVzG und § 51 II StVzG? Wir haben das Gesetz leider nicht.
Ich möchte gerne den unpfändbaren Teil wissen.. Der Schuldner hat nur € 100,00...
Pfändung Eigengeld
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Ich muss mich hiermal kurz ranhängen.
Ich möchte jetzt einen Pfüb machen mit der Vollzugsanstalt als Drittschuldner. Ist der DS dann für meinen Pfüb als Arbeitgeber einzutragen (unser Schuldner erzielt in Haft Überbrückungsgeld) ?
Ich möchte jetzt einen Pfüb machen mit der Vollzugsanstalt als Drittschuldner. Ist der DS dann für meinen Pfüb als Arbeitgeber einzutragen (unser Schuldner erzielt in Haft Überbrückungsgeld) ?
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danke. Und die Gesetzesgrundlage für die Pfändung des Eigengeldes ist dann der § 51 StVollzG? Oder muss ich da woanders schauen Durfte mir gerade von meinem Chef anhören, dass ich mit sowas gar nicht kommen brauch, wenn ich den Gesetzestext nicht zur Hand habe.
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Ja, denn das Eigengeld ist als Arbeitseinkommen zu werten. Das hatte ich vor Kurzem auch.sandrasahra hat geschrieben:Ich muss mich hiermal kurz ranhängen.
Ich möchte jetzt einen Pfüb machen mit der Vollzugsanstalt als Drittschuldner. Ist der DS dann für meinen Pfüb als Arbeitgeber einzutragen (unser Schuldner erzielt in Haft Überbrückungsgeld) ?
Liebe Grüße
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Hmm ich hätte es jetzt auch als Arbeitgeber eingetragen. Wahrscheinlich wird beides gehen, da ja G nur die Fortsetzung ist
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ich habe jetzt eine ähnliche Sache hier liegen. GVZ sollte pfänden bzw. VA abnehmen. Nun stellt sich raus, dass der Schuldner in Haft sitzt.
Habe ich das richtig verstanden, dass ich den GVZ dort zur Haftanstalt schicken kann und das er dort die VA abnimmt?
Habe ich das richtig verstanden, dass ich den GVZ dort zur Haftanstalt schicken kann und das er dort die VA abnimmt?
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