Abgabe Drittschuldnererklärung nicht erfolgt

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Kerima
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#11

19.11.2009, 14:40

:schieb
„Die Zehn Gebote sind deswegen so kurz und logisch, weil sie ohne Mitwirkung von Juristen zustande gekommen sind.“ (Charles de Gaulle)
jenniver
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#12

19.11.2009, 14:53

Veruch doch mal über die Kammer das Gehalt einer Friseurin herauszubekommen. Ansonsten ggfl. Pfändung der Gehaltsabrechnung beim Schuldner über § 836 III ZPO
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gabrielle
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#13

19.11.2009, 17:04

würde ich so auch machen, würde dem GVZ den Auftrag erteilen, die Gehaltsabrechnungen der Schuldnerin zu pfänden. Diese müssen ihr ja vorliegen.
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Kerima
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#14

20.11.2009, 11:03

Vielen lieben Dank - dann versuche ich es erst einmal auf dem Weg.
„Die Zehn Gebote sind deswegen so kurz und logisch, weil sie ohne Mitwirkung von Juristen zustande gekommen sind.“ (Charles de Gaulle)
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#15

22.11.2009, 15:37

P.S.
Auch in eigener Sache bekommt der RA die üblichen Gebühren, allerdings netto.
Warum soll der RA seine Fähigkeiten , Betriebsmittel usw., die er sonst "verkauft", für sich selbst kostenlos einsetzen ?
Das ist gängige Rechtsprechung.
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