Hallöchen, ich habe hier eine Akte, da haben wir im März 2008 eine Pfändung beim Arbeitgeber gemacht. Der Arbeitgeber hatte die Pfändung anerkannt und auch schon einen Teilbetrag (im Juni 2008) geleistet. Gleichzeitig hatte er uns die Gehaltsabrechnungen von März und April 2008 übersandt. Seitdem haben wir nichts mehr von dem Arbeitgeber gehört.
Meine Frage ist nun: Die Pfändung ist doch immer noch aktiv, oder sehe ich das falsch? Kann ich jetzt einfach den Arbeitgeber anschreiben und fragen, ob der Arbeitnehmer dort noch beschäftigt ist und mir die letzten Lohnbescheinungen seit Mai 2008 bis heute zuschicken lassen? Muss ich mich auf irgendeinen § berufen (ich meine zwecks der Lohnbescheinigungen, oder muss er diese so „rausrücken“)?
Noch ne blöde Frage: Chef meint, ich muss ne neue Pfändung an den Arbeitgeber raushauen. Kann mir jemand eine Fundstelle sagen, wo ich das nachlesen kann. Ich denke nämlich, dass die andere noch besteht, kann mich aber irren.
erneuter Pfüb oder alter noch aktiv?
- nephele
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meiner meinung nach bleibt ein pfüb solange bestehen bis er zurückgenommen wird oder das arbeitsverhältnis nicht mehr besteht...
Meine Motivation ist heute morgen winkend an mir vorbeigegangen
Verrückt? Ich? nee...das hätten mir die Stimmen doch gesagt...
Da ist es ja hygienischer, wenn mir ein pestkranker Gibbon die Hände trocken niest.
Zitat Sheldon Cooper
Verrückt? Ich? nee...das hätten mir die Stimmen doch gesagt...
Da ist es ja hygienischer, wenn mir ein pestkranker Gibbon die Hände trocken niest.
Zitat Sheldon Cooper
Der Pfüb ist klaro noch aktiv. Ich würde einfach mal hinschreiben und fragen, wann mit einer weiteren Zahlung gerechnet werden kann.
Das ist Unsinn.Inselbiene hat geschrieben:Noch ne blöde Frage: Chef meint, ich muss ne neue Pfändung an den Arbeitgeber raushauen
Die alte Pfändung läuft solange, bis die Forderung vollständig bezahlt ist. Ganz einfach.