Pfändung einer Erbschaft

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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AnaMIM
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#1

02.04.2009, 13:46

Moin moin,

ich hab da mal ne Frage ;)

Ist es möglich, ein Erbe zu pfänden, wenn der Erblasser noch gar nicht verstorben ist?

Ich weiß, dass der Erblasser Vermögen hat und es demnach was zu pfänden gibt. Und um auf der sicheren Seite zu stehen, könnte man ja vielleicht schonmal im Voraus den Anspruch pfänden, oder ;)
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Coonie
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#2

02.04.2009, 13:51

das wird schlecht gehen
an deiner stelle würde ich die todesanzeigen im auge behalten und sodann schnellstmöglich ein vzv rausjagen, wenn es denn zum nachlass kommt.
während der sechs wochen, zur ausschlagung der erbschaft, kannst du so oder so nur in den nachlass pfänden. erst wenn ein erbe vorhanden ist, dieser auch die erbschaft angenommen hat, wirst du auch gegen den erben vollstrecken können.
[align=center]auch wenn dir ein Vogel auf den Kopf schXXX
sei froh, dass Kühe nicht fliegen können
[url=http://www.smilies.4-user.de][img]http://www.smilies.4-user.de/include/Tiere/smilie_tier_19.gif[/img][/url][/align]
StineP

#3

02.04.2009, 14:25

Nein - um überhaupt eine Forderung zu pfänden und zur Überweisung zu bringen, muss sie fällig sein. Und das wird eine Erbschaft nicht vor Erbfall
Davy Jones’ Locker
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#4

02.04.2009, 14:39

Erst sterben macht Erben.
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