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Haftbefehl

Verfasst: 02.04.2009, 13:45
von mopsideluxe1312
Ich hab da mal ne Frage,
also wenn wir einen erlassenen Haftbefehl vom Vollstreckungsgericht bekommen.
Gibt es irgednwelche Gründe, warum der Schuldner dann nicht in Haft genommen wird außer Krankheit oä? Muss er denn immer gleich in Haft?
Mein Chef gab mir die Aufgabe das rauszufinden, aber irgnwie steh ich voll im Wald, würde mich sehr um Hilfe freuen.
Bitte, bitte, bitte....

Verfasst: 02.04.2009, 13:48
von Bino
Außer Krankheit fällt mir jetzt auch nichts ein.
Und wenn er die Haft vermeiden will, dann muss er die EV abgeben.

Verfasst: 02.04.2009, 13:48
von AnaMIM
an sich reicht es, wenn er die EV abgibt, dann muss er nicht mehr in den Knast (um es mal drastisch zu formulieren)

Verfasst: 02.04.2009, 13:48
von Coonie
mopsideluxe1312, wie ich sehe, bist du heute zum ersten mal bei uns.
also erst einmal :welcome
es wäre schön, wenn du dich vielleicht erst einmal vorstellen könntest, dein Profil um deinen Beruf erweiterst, also ob du refa oder azubienchen bist und dann wirst du sicherlich bald auch eine antwort erhalten.
immerhin könnte es ja auch sein, dass du der schuldner bist, der versucht, hier einen trick rauszubekommen.... ;-)
nicht böse sein, ist nur gut gemeint
Coonie

Verfasst: 02.04.2009, 13:49
von Smilie
Gibt es irgednwelche Gründe, warum der Schuldner dann nicht in Haft genommen wird außer Krankheit oä?
ja - wenn er die eV vorher abgibt, muss er nicht rein :-)

Verfasst: 02.04.2009, 13:49
von _steffi_
Ansonsten kommt der GVZ mit der Polizei und lässt abführen in Beugehaft (oder Erzwingungshaft, keine Ahnung wie das richtig heißt). Das wären dann höchstens 6 Monate für den Sch.

Re: Haftbefehl

Verfasst: 02.04.2009, 13:51
von Davy Jones’ Locker
mopsideluxe1312 hat geschrieben: Gibt es irgednwelche Gründe, warum der Schuldner dann nicht in Haft genommen wird außer Krankheit oä?
Ja, weil ihr z.B. den GV nicht mit der Vollstreckung des HBs beauftragt habt.