Haftbefehl

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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mopsideluxe1312
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#1

02.04.2009, 13:45

Ich hab da mal ne Frage,
also wenn wir einen erlassenen Haftbefehl vom Vollstreckungsgericht bekommen.
Gibt es irgednwelche Gründe, warum der Schuldner dann nicht in Haft genommen wird außer Krankheit oä? Muss er denn immer gleich in Haft?
Mein Chef gab mir die Aufgabe das rauszufinden, aber irgnwie steh ich voll im Wald, würde mich sehr um Hilfe freuen.
Bitte, bitte, bitte....
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Bino
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#2

02.04.2009, 13:48

Außer Krankheit fällt mir jetzt auch nichts ein.
Und wenn er die Haft vermeiden will, dann muss er die EV abgeben.
Erzähle es mir - und ich werde es vergessen;
zeige es mir - und ich werde mich erinnern;
lass es mich tun - und ich werde es behalten.
(Konfuzius)

Bild hallo hallo halloooooo Bild
AnaMIM
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#3

02.04.2009, 13:48

an sich reicht es, wenn er die EV abgibt, dann muss er nicht mehr in den Knast (um es mal drastisch zu formulieren)
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Coonie
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#4

02.04.2009, 13:48

mopsideluxe1312, wie ich sehe, bist du heute zum ersten mal bei uns.
also erst einmal :welcome
es wäre schön, wenn du dich vielleicht erst einmal vorstellen könntest, dein Profil um deinen Beruf erweiterst, also ob du refa oder azubienchen bist und dann wirst du sicherlich bald auch eine antwort erhalten.
immerhin könnte es ja auch sein, dass du der schuldner bist, der versucht, hier einen trick rauszubekommen.... ;-)
nicht böse sein, ist nur gut gemeint
Coonie
[align=center]auch wenn dir ein Vogel auf den Kopf schXXX
sei froh, dass Kühe nicht fliegen können
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Smilie
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#5

02.04.2009, 13:49

Gibt es irgednwelche Gründe, warum der Schuldner dann nicht in Haft genommen wird außer Krankheit oä?
ja - wenn er die eV vorher abgibt, muss er nicht rein :-)
Life is like a coin - you can spend it any way you want but you can spend it only once...
In diesem Sinne: Viele liebe Grüße

:pcwink

Bitte mal klickern und mitmachen www.ig-reno.de - Danke
_steffi_

#6

02.04.2009, 13:49

Ansonsten kommt der GVZ mit der Polizei und lässt abführen in Beugehaft (oder Erzwingungshaft, keine Ahnung wie das richtig heißt). Das wären dann höchstens 6 Monate für den Sch.
Davy Jones’ Locker
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#7

02.04.2009, 13:51

mopsideluxe1312 hat geschrieben: Gibt es irgednwelche Gründe, warum der Schuldner dann nicht in Haft genommen wird außer Krankheit oä?
Ja, weil ihr z.B. den GV nicht mit der Vollstreckung des HBs beauftragt habt.
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