Hallo, ich hab mal eine Frage - wir haben hier grad eine Sache auf dem Tisch, in der aus einem bereits entwerteten Titel vollstreckt wird...ich selbst wusste gar nicht, dass sowas möglich ist! Naja jedenfalls möchte ich wissen, ob es irgendein Rechtsmittel dagegen gibt? Also ob wir irgendwas machen können dagegen...?
LG Gö
Rechtsmittel
- doxy123
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du solltest sie möglichst schnell einlegen und solange die Vollstreckung noch läuft. Wenn Vollstreckung beendet ist, kannst du ja nichts mehr dagegen tun. Dann musst du Schadensersatzansprüche geltend machen.
Angenehm sind die erledigten Arbeiten.
[i]Marcus Tullius Cicero[/i]
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- sunshine24
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Genau, so schnell wie möglich und unbedingt beantragen, die Zwangsvollstreckung einstweilen einzustellen. Da ansonsten trotz eurer Vollstreckungsabwehrklage weiter vollstreckt werden kann ...
Ich wollte mich wirklich benehmen, aber es gab so viele andere Optionen!
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Wenn der Titel bereits entwertet ist... Liegt ja bestimmt ein Zahlungsbeleg vor...
Wenn man den vorlegt, reicht das eigentlich auch aus... Dann wird die ZV eingestellt und es entstehen auch keine Kosten für Euren Mandanten... § 775 ZPO
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Man sollte meiner Meinung nach trotzdem immer die einstweilige Einstellung der ZV beantragen, auch wenn die Sache offensichtlich ist ... aber ist ja jeden selbst überlassen, ne? ![Winken :wink:](./images/smilies/icon_wink.gif)
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