Welche Gebühr für Zustellung Titel? EILT!

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Mariii
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#1

02.04.2009, 09:58

Hallöle, wir kriegen von unserer Mandantschaft einen Titel (Urkunde) zugesandt und sollen diesen dann erstmal zustellen lassen und danach evtl. vollstrecken.

Wie schauts mit den Kosten aus?
Welche Gebühr fällt für die Zustellung des Titels an bzw. fallen für die Zustellung überhaupt Gebühren an, WENN danach gleich vollstreckt wird??

Danke für Antworten!!
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puppa2402
Kennt alle Akten auswendig
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#2

02.04.2009, 10:11

Wenn danach gleich vollstreckt wird, ist das mit der Gebühr für den Vollstreckungsauftrag abgedeckt.
Liebe Grüße
puppa

Ein Tag ohne Lächeln ist ein verlorener Tag!!!!

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Andreas

#3

02.04.2009, 10:15

Wenn Ihr bislang mit der Angelegenheit noch nicht befaßt wart, würde ich eine 3309 für die Zustellung berechnen, wenn der Auftrag sich hierauf beschränkt.

Diese 3309 ist m.M.n. aber anzurechnen auf eine nachfolgende ZV-Maßnahme.
kitte-kat
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#4

02.04.2009, 11:03

Andreas hat geschrieben:Wenn Ihr bislang mit der Angelegenheit noch nicht befaßt wart, würde ich eine 3309 für die Zustellung berechnen, wenn der Auftrag sich hierauf beschränkt.

Diese 3309 ist m.M.n. aber anzurechnen auf eine nachfolgende ZV-Maßnahme.
:dafuer
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