ZV i.V.m EV-Antrag, GV hat nur Ladung EV zugestellt

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
Daniela31
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#1

02.04.2009, 09:55

Hallo ich benötige mal dringend kurzfristig Hilfe. Folgendes: Unsere Mdt. muss aus einem VU 2.250,00 zzgl. 5 % Zinsen über d. Basiszinss. seit dem 01.05.2007 zahlen. Hat sie aber nicht rechtzeitig gemacht. Gegenseite hat nun ZV eingeleitet. Mdt. hat uns nun gestern Fax mit Mitteilung vom GV geschickt, wonach Termin zur Abgabe der EV auf den 06.04.2009 anberaumt wurde oder die Forderung in Höhe von 2.760,00 [/b]€ (???) zzgl. Zinsen und Kosten bezahlt wird.

Ich komme absolut nicht auf diesen Betrag. Habe gerade mit der Gegenseite telefoniert und gefragt warum denn sofort EV-Antrag gestellt wurde ? Mir wurde dann gesagt es wurde ein ganz normerl ZV i.V.m. EV-Antrag gestellt. Der Gerichtsvollzieher war aber zur normalen Vollstreckung gar nicht da, sondern hat direkt Termin anberaumt.

Ich muss unserer Mdt. nun mitteilen, welchen Betrag sie zahlen sollen. Meiner Meinung nach sind folgende Kosten entstanden:

HF 2.250,00 €
Zinsen 352,05 € (bis heute)

Nun frage ich mich noch, welche ZV-Gebühren denn nun angefallen sind. Vollstreckt wurde nicht und die EV wurde auch nicht abgenomme bzw. wird nicht abgenommen werden. Eigentlich wäre doch (wenn überhaupt) nur noch eine ZV-Gebühr in Höhe von 68,97 € angefallen. Das sind dann insgesamt 2.671,02 €. Wobei ich mir total unsicher bin, ob die überhaupt angefallen ist, kann ja gar nicht, denn es wurde ja nicht vollstreckt. Wäre toll wenn jemand kurzfristig antworten konnte.

Den GV erreiche ich leider nicht.

Danke vorab schonmal.

Edit by wifey: hab den Titel mal abgeändert, dass man weiß, worum es geht
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#2

02.04.2009, 09:59

welche ZV-Gebühren denn nun angefallen sind.
die für den normalen ZV auftrag - also 0,3 + P+T + USt... aber der GVZ war bestimt da und hat geklingelt und so...

So einfach kann der das eV verfahren nicht einleiten - da muss eine erfolglose Pfändung vorausgegangen sein... oder der Schuldner ist amtsbekannt vermögenslos...

Aber die RA-Gebühren für das e.V.-Verfahren sind bereits entstanden, wenn der GVZ schon Termin zu Abgabe anberaumt hat. Also kommen die auch noch mit dazu.
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#3

02.04.2009, 10:00

Lass Dir doch von der Gegenseite ne Forderungsaufstellung zufaxen (oder natürlich mailen)
Viele Grüße

ich
Daniela31
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#4

02.04.2009, 10:07

Das ist doch ein Scherz, der war nicht da, unsere Mdt. ist eine große Firma und normalerweile folgt doch auch eine Mitteilung von wegen habe niemanden angetroffen oder ähnliches.
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#5

02.04.2009, 10:08

Ich habe die Gegenseite ja angerufen und die hat halt mitgeteilt, HF, Zinsen und Kosten der ZV halt, bei denen beläuft sich die Gesamtsumme auf 2.676,16 € (Inklusive halt ZV-Gebühr). Aber wieso fällt eine ZV-Gebühr an obwohl diese gar nicht stattgefunden hat. Der GV hat doch bisher nichts getan ausser die Ladung zuzustellen ?. Ich versteh das nicht.
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#6

02.04.2009, 10:09

hm.. weiß nicht, wie die das handhaben. Ich kenn das nur so, dass der GVZ erst einmal unangemeldet kommt. Wenn dann keiner da ist, wurde von dem, von dem ich die Info habe, so ein kleiner Zettel in den Briefkasten geworfen, auf dem dann ein Termin steht, an dem er kommt... vielleicht war es auch nur son Mini-Zettel und jemand dachte, es wäre Werbung oder so und hats weggeworfen. Und als der GVZ dann kam, war keiner da...
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#7

02.04.2009, 10:10

Aber wieso fällt eine ZV-Gebühr an obwohl diese gar nicht stattgefunden hat. Der GV hat doch bisher nichts getan ausser die Ladung zuzustellen ?. Ich versteh das nicht.
weil das Verfahren an sich ja schon eingeleitet ist - die ZV geht bis zur fruchtlosen Vollstreckung - bei einem Kombi-Auftrag schließt sich dann ja gleich das EV-Verfahren an.
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#8

02.04.2009, 10:13

Daniela, die sollen Dir ne Forderungsaufstellung schicken, damit Du SEHEN kannst, was die wie wo und wann berechnet haben.

Ansonsten kann ich Smilie nur zustimmen. die ZV-Kosten sind wohl angefallen!
Viele Grüße

ich
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#9

02.04.2009, 10:15

Danke für Eure Hilfe. Ich teile denen jetzt die HF der Gegenseite (inklusive ZV-Gebühr) mit und sollte der GV noch weitere Kosten haben, soll der die im Nachhinein mitteilen.
GV Alt
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#10

02.04.2009, 16:05

Das Problem ist, daß am 06.04.2009 EV-Termin ansteht.

Wenn bis dahin nichts mit dem GV geregelt wird (Auftragsrücknahme, Zahlungsnachweis o.ä.) besteht die Gefahr, daß Haftbefehl zur Erzwingung der EV erlassen wird.
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