Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
-
Silke8686
- Foren-Azubi(ene)
- Beiträge: 83
- Registriert: 27.07.2007, 17:44
- Wohnort: Aichtal-Aich
#1
02.04.2009, 09:28
Hallo,
ich habe hier ein kleines Problemchen.
Wir haben einen Titel (KfB) über nicht ganz € 60,-- gegen den Schuldner. Der Schuldner hat aber auch einen Titel gegen unseren Mandanten über weit meht als € 60,--. In der Zahlungsaufforderung an den Gegenanwalt haben wir der Aufrechnung widersprochen.
Kann der Schuldner wenn der GV vor seiner Tür steht, seinen Titel gegen unseren Mandanten vorzeigen und die Aufrechnung erklären? Ich meine, wir haben dieser Aufrechnung ja widersprochen. Aber mein Chef meint, der Schuldner kann die Aufrechnung logischerweise erklären, da der Schuldner ja eine höhere Forderung gegen unseren Mandanten hat - ist sich aber auch nicht sicher.
Kann mir hier jemand helfen?? Danke schon mal...
-
wifey
- ...ist hier unabkömmlich !
- Beiträge: 5195
- Registriert: 24.08.2005, 20:35
#2
02.04.2009, 10:31
, ne Antwort hab ich nicht für Dich - aber ne Frage:
Warum habt Ihr widersprochen?
Viele Grüße
ich
-
JLKL
- Foren-Azubi(ene)
- Beiträge: 65
- Registriert: 12.03.2009, 13:19
- Beruf: ReNo-Fachangestellte
- Software: RA-Micro
#3
02.04.2009, 11:08
Ähm... genau die gleiche Frage (wifey) habe ich mir beim Durchlesen auch gestellt...
Signaturen sind so wichtig wie dem Papst seine Eier
-
wifey
- ...ist hier unabkömmlich !
- Beiträge: 5195
- Registriert: 24.08.2005, 20:35
#4
02.04.2009, 11:11
wenn es natürlich um unterschiedliche Sachverhalte geht, kann es sein, dass eine Aufrechnung nicht möglich ist .....
Viele Grüße
ich
-
Silke8686
- Foren-Azubi(ene)
- Beiträge: 83
- Registriert: 27.07.2007, 17:44
- Wohnort: Aichtal-Aich
#5
02.04.2009, 13:03
also unser gegner hat gegen unseren mandanten einen titel und hat gegen unseren mandanten gepfändet, wir haben uns dagegen gewehrt, und die pfändungsfreigrenze wurde sodann heruntergesenkt auf unseren antrag hin. der schuldner muss darum unsere kosten bezahlen und diese sind mit KfB tituliert...
was meint ihr? aufrechnung nachträglich möglich oder nicht?
danke,
grüße
-
Silke8686
- Foren-Azubi(ene)
- Beiträge: 83
- Registriert: 27.07.2007, 17:44
- Wohnort: Aichtal-Aich
#6
02.04.2009, 13:04
ach und warum wir der aufrechnung widersprochen haben weiß ich leider nicht...
-
wifey
- ...ist hier unabkömmlich !
- Beiträge: 5195
- Registriert: 24.08.2005, 20:35
#7
02.04.2009, 13:07
Worum geht's denn in dem Titel GEGEN Euren Mdt.? Was für eine Forderung?
Viele Grüße
ich
-
Silke8686
- Foren-Azubi(ene)
- Beiträge: 83
- Registriert: 27.07.2007, 17:44
- Wohnort: Aichtal-Aich
#8
02.04.2009, 13:36
ich habe die frage schon verstanden, aber ich weiß es leider nicht und es steht nirgens in der akte. für uns ging es einfach nur darum, dass wir die pfändungsfreigrenze beantragen, zu senken.