Konto gepfändet-Gerichtsvollzieherkosten nicht vollständig..

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Mariii
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#1

01.04.2009, 14:57

Hallo!

Wir haben von einer Firma zwei Geschäftskonten gepfändet.

Der Pfüb wurde an den 1. Drittschuldner zugestellt, welcher prompt zahlte.

Danach wurde der Pfüb auch gleich an den 2. Drittschuldner zugestellt, wofür natürlich nochmals Gerichtsvollzieherkosten angefallen sind!

Nun zahlt der 2. Drittschuldner nicht, nachdem sie mit dem Schuldner nicht mehr in Geschäftsverbindung stehen.

Jetzt dachte ich eigentlich, dass der Drittschuldner zu 1. dann noch die Gerichtsvollzieherkosten für die Zustellung zahlt, die Dame dort meinte aber, dass bei ihr die Sache erledigt sei u. wir uns an den Schuldner direkt wenden müssten.

Ist die Aussage so korrekt?
Ich befürchte, dass der Schuldner sich nicht bei uns melden wird, denn außergerichtlich hat er ja auch nieeee reagiert!
secret72

#2

01.04.2009, 17:09

Ich würde den Schuldner anschreiben und mitteilen, dass noch soundsoviel an Kosten offen ist, Frist setzen und mit neuer Vollstreckung drohen.
kitte-kat
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#3

01.04.2009, 17:57

Ja ich denke, dass die aussage der dame schon korrekt ist. die zahlen ja nur das, was auch gepfübt wurde. ich schließe mich da der aussage von secret72 an. hab ich schon mehrfach so gemacht, nach ablauf der frist dann einfach nochmal ein vorläufiges zahlungsverbot und anschlusspfüb, damits schnell geht.
[img]http://www.cosgan.de/images/kao/tiere/a030.gif[/img] tue was du willst, aber schade keinem [img]http://www.cosgan.de/images/kao/tiere/a025.gif[/img] [img]http://www.cosgan.de/images/kao/verschiedene/c030.gif[/img]
Ernie

#4

01.04.2009, 19:27

Da sämtliche in dem Pfüb bezeichneten Drittschuldner für sämtliche Kosten, die den Erlass und die Zustellung des Pfübs anbelangen, einzustehen haben, würde ich dem Drittschuldner eine Forderungsberechnung zusenden mit der Aufforderung, den sich ergebenden Restbetrag auszugleichen.
Mariii
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#5

02.04.2009, 09:48

genau so dachte ich es auch @ Ernie, aber Dame meinte halt, dass sie "ihre GV-Kosten" bezahlt hätten und damit fertig...
*hmm* ok ich rede mal mit chefin u. entweder schick ich Drittschuldner noch ne schriftliche Aufforderung oder dem Schuldner halt!
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