Aus e.V. vollstreckt und nun?

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Kirschblüte
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#1

01.04.2009, 10:37

Hallo liebe Forenos,

ich weiß leider in einer Akte nicht weiter. Wir haben einen Pfüb beantragt, der war erfolglos, dann ZV, war erfolglos, dann e.V.. Daraus ergab sich pfändbares Vermögen. Pfüb beantragt und eine Teilzahlung bekommen, aber mit weiteren Zahlungen ist nicht zu rechnen.

Kurz zum Schuldner: Schuldner ist selbstständig schon mit der zweiten Firma. Wir haben bei einem seiner Kunden den zweiten Pfüb zugestellt und sein Honorar bekommen.

Aus der eV ergibt sich kein weiteres pfändbares Vermögen. Hab jetzt Gewerberegisterauskunft eingeholt, damit wir evtl. einen Grund haben um Ergänzung der eV zu beantragen. Leider ist er weiterhin mit dem gleichen Gewerbe wie in der eV angemeldet. Mandant weiß auch nix Neues über den Schuldner.

Habt ihr eine Idee was ich noch machen kann - außer 3 Jahre zu warten? Bin über jede Idee dankbar.

Viele Grüße
Sandy
Ernie

#2

01.04.2009, 12:26

Konto schon dicht gemacht? Rentenanwartschaften? Grundvermögen?
jenniver
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#3

01.04.2009, 12:44

Je nach Gewerbe Kassenpfändung, aber Kontenpfändungen sind bei selbständigen meistens sehr wirkungsvoll. So
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Kirschblüte
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#4

01.04.2009, 12:48

Konten sind dicht. Wahrscheinlich hat zwischenzeitlich neue eröffnet.

Leider kein Grundvermögen; Rentenanwartschaften lohnen doch meist nicht oder?
jenniver
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#5

01.04.2009, 13:09

Wahrscheinlich hat zwischenzeitlich neue eröffnet.
Ruf ihn doch mal an (natürlich anonym) und frage nach seiner Bankverbindung oder zumindest nach der Bank. Die Kto-Nr. brauchst du ja nicht unbedingt.
Ernie

#6

01.04.2009, 19:22

Ruf ihn doch mal an (natürlich anonym) und frage nach seiner Bankverbindung oder zumindest nach der Bank. Die Kto-Nr. brauchst du ja nicht unbedingt.
Vielleicht hat er eine aktuelle Internet-Seite? Da gibt es doch auch die Möglichkeit der Domain-Pfändung...
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Bianca1984
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#7

01.04.2009, 21:04

Der PfüB ist doch eine Verdachtspfändung.....hast die Möglichkeit 3 verschiedene Banken anzugeben. Ich hab das auch mal bei einem Schuldner gemacht....einfach 3 Banken aus seinem Ort angegeben....hatte Glück und bei einer hatte er sein Konto
Liebe Grüße
Bianca

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Bino
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#8

01.04.2009, 21:41

Man kann dem Mandanten auch empfehlen, mal einen Freund oder Bekannten in das Geschäft zu schicken und - sofern es sich anbietet und je nachdem, was für ein Gewerbe das ist - was auf Rechnung zu kaufen und so an die aktuelle Bankverbindung zu kommen.
Erzähle es mir - und ich werde es vergessen;
zeige es mir - und ich werde mich erinnern;
lass es mich tun - und ich werde es behalten.
(Konfuzius)

Bild hallo hallo halloooooo Bild
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Bianca1984
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#9

01.04.2009, 21:44

Gute Idee Bino
Liebe Grüße
Bianca

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Amanda
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#10

02.04.2009, 10:21

Hat der Schuldner in EV seine Vertragspartner aus Selbständigkeit angegeben? Wenn nein, würde ich Nachbesserung EV beantragen: er soll Aufträge der letzten 12 Monate angeben. Danach könntest du das Einkommen aus selbständiger Tätigkeit von den Vertragspartner pfänden.
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