Hallo liebe Forenos,
ich weiß leider in einer Akte nicht weiter. Wir haben einen Pfüb beantragt, der war erfolglos, dann ZV, war erfolglos, dann e.V.. Daraus ergab sich pfändbares Vermögen. Pfüb beantragt und eine Teilzahlung bekommen, aber mit weiteren Zahlungen ist nicht zu rechnen.
Kurz zum Schuldner: Schuldner ist selbstständig schon mit der zweiten Firma. Wir haben bei einem seiner Kunden den zweiten Pfüb zugestellt und sein Honorar bekommen.
Aus der eV ergibt sich kein weiteres pfändbares Vermögen. Hab jetzt Gewerberegisterauskunft eingeholt, damit wir evtl. einen Grund haben um Ergänzung der eV zu beantragen. Leider ist er weiterhin mit dem gleichen Gewerbe wie in der eV angemeldet. Mandant weiß auch nix Neues über den Schuldner.
Habt ihr eine Idee was ich noch machen kann - außer 3 Jahre zu warten? Bin über jede Idee dankbar.
Viele Grüße
Sandy
Aus e.V. vollstreckt und nun?
- Kirschblüte
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Konten sind dicht. Wahrscheinlich hat zwischenzeitlich neue eröffnet.
Leider kein Grundvermögen; Rentenanwartschaften lohnen doch meist nicht oder?
Leider kein Grundvermögen; Rentenanwartschaften lohnen doch meist nicht oder?
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Ruf ihn doch mal an (natürlich anonym) und frage nach seiner Bankverbindung oder zumindest nach der Bank. Die Kto-Nr. brauchst du ja nicht unbedingt.Wahrscheinlich hat zwischenzeitlich neue eröffnet.
Vielleicht hat er eine aktuelle Internet-Seite? Da gibt es doch auch die Möglichkeit der Domain-Pfändung...Ruf ihn doch mal an (natürlich anonym) und frage nach seiner Bankverbindung oder zumindest nach der Bank. Die Kto-Nr. brauchst du ja nicht unbedingt.
- Bianca1984
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Der PfüB ist doch eine Verdachtspfändung.....hast die Möglichkeit 3 verschiedene Banken anzugeben. Ich hab das auch mal bei einem Schuldner gemacht....einfach 3 Banken aus seinem Ort angegeben....hatte Glück und bei einer hatte er sein Konto
Liebe Grüße
Bianca
Die Menschen kennen heute keine Distanz mehr. Man schläft ein paar Mal zusammen - schon wird nach dem Vornamen gefragt.
Bianca
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- Bino
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Man kann dem Mandanten auch empfehlen, mal einen Freund oder Bekannten in das Geschäft zu schicken und - sofern es sich anbietet und je nachdem, was für ein Gewerbe das ist - was auf Rechnung zu kaufen und so an die aktuelle Bankverbindung zu kommen.
- Bianca1984
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Gute Idee Bino
Liebe Grüße
Bianca
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Bianca
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Hat der Schuldner in EV seine Vertragspartner aus Selbständigkeit angegeben? Wenn nein, würde ich Nachbesserung EV beantragen: er soll Aufträge der letzten 12 Monate angeben. Danach könntest du das Einkommen aus selbständiger Tätigkeit von den Vertragspartner pfänden.