Ihr Lieben,
diesmal habe ich eine Frage zum Strafverfahren... mehr oder weniger..
Mein Chef hat einen Antrag nach § 111 g StPO gestellt. Danach ist ein Beschluss ergangen gegen welchen wir Sof. Beschwerde eingelegt haben. Nach unserer Beschwerde hat das Kammergericht einen neuen Beschluss erlassen wo unserem Antrag stattgegeben wurde.
Die Kosten wurden der Staatskasse auferlegt.
Frage 1: Was kann ich abrechnen? 1,0 Geb. nach 4142 VV ???
Frage 2: Wie sieht mein KfA aus? Bitten wir um Festsetzung der Geb. gegenüber der Staatskasse?
Vielen Dank schon mal.
LG