Auszug vom VV ohne Titel?

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
renoa
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#1

26.03.2009, 15:56

Hallo Ihr Lieben,

ist es möglich, einen Auszug aus dem Vermögensverzeichnis zu bekommen auch wenn der Gläubiger noch keinen Titel gegen den Schuldner hat? (Chef will erstmal gucken, ob sich dort etwas holen lässt...)


Danke Ihr Lieben :O)
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LuzZi
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#2

26.03.2009, 16:00

Ich glaube kaum. Du musst doch entweder versichern, dass ein Schuldtitel vorliegt oder diesen in Kopie beifügen. Sonst könnte ja jeder einfach so anfragen.
Egal wie tief man die Messlatte der Dummheit setzt, es gibt jeden Tag jemanden, der bequem darunter durchlaufen kann.
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Majo
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#3

26.03.2009, 16:02

geht nicht.
Ihr könntet euch höchtens mal vom GVZ erkundigen, ob beim SC was zu holen ist.
Neldchen
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#4

26.03.2009, 16:23

Ich habe öfters schon ohne Titel ein VV angefordert und habe reingeschrieben, dass seitens unseres Mandanten gegen den Schuldner eine offene Forderung besteht. Ist vielleicht auch von Gericht zu Gericht unterschiedlich. Probiers einfach aus.
Eve80
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#5

26.03.2009, 16:25

Ich mein auch, daß du nur ein berechtigtes Interesse nachweisen mußt und das hast du ja schon vor Titulierung...
Micsi11
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#6

26.03.2009, 16:31

Ist vielleicht auch von Gericht zu Gericht unterschiedlich
Das denke ich auch.
Ich kenn auch Gerichte, da musst du Titel im Original mitschicken. Bei manchen ist es so, die wollen das alles nur per Fax.

Wie Neldchen schon gesagt hat: Probiers einfach aus.
jenniver
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#7

26.03.2009, 17:58

Wisst ihr denn, das der Schuldner schon ein VV abgegeben hat? Denn wenn das so ist, sind ja schon andere mit Pfändungen dran, sofern es da noch was zu holen gibt. Von daher solltet ihr euch überlegen, so schnell wie möglich einen Titel zu bekommen. Der ist schließllich auch 30 Jahre vollstreckbar.
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wifey
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#8

26.03.2009, 19:42

jenniver hat geschrieben:Der ist schließllich auch 30 Jahre vollstreckbar.

Und noch viel viel länger !!!
Also Titel würd ich auf jeden Fall besorgen :daumen
Viele Grüße

ich
Autotextkönigin
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#9

26.03.2009, 20:48

Das Verzeichnis bekommt ihr m.E. nicht, wohl aber die Mitteilung, ob EV abgegeben wurde oder Haftbefehle vorliegen. Ohne Titel - geht nicht. Verrate mir mal jemand sonst den Trick, ich krieg das Protokoll nur mit Titel(kopie).
Liebe Grüße
Autotextkönigin - Wer den gleichen Text zweimal schreibt kennt die F3-Taste noch nicht
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katuscha
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#10

27.03.2009, 09:00

Mir ist in letzter Zeit aufgefallen, dass man eine Abschrift des VV auch nur erhält, wenn man die 15,00 € gleich mit Verrechnungsscheck beifügt. Ansonsten bekommt man nur die Auskunft, ob die eV abgegeben wurden.
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