Muss man einen PfüB eigentlich zurücknehmen ?
Verfasst: 26.03.2009, 11:26
Wir haben auf gut Glück einen Pfüb bei angeblichem Schuldner unseres Schuldners beantragt (Forderungspfändung). Die Drittschuldnererklärung ist nun angekommen und hat leider zu keinem Erfolg geführt, d. h. es bestanden nie Forderungen unseres Schuldners dort. Meine grundsätzliche Frage nun, müssen PfüB´s bei Ergebnislosigkeit zurückgenommen werden ?
Ich selbst würde sagen nein, da wir ja kein Konto und nichts Dicht gemacht haben. Es hat also keine Konsequenzen. Mein Chef fragt nun ob ich dies genau wüsste oder ob ich nur meine dass es so ist !!
Kann mir jemand irgendwas dazu sagen ?
Ich selbst würde sagen nein, da wir ja kein Konto und nichts Dicht gemacht haben. Es hat also keine Konsequenzen. Mein Chef fragt nun ob ich dies genau wüsste oder ob ich nur meine dass es so ist !!
Kann mir jemand irgendwas dazu sagen ?