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PfüB und nun?

Verfasst: 24.03.2009, 14:16
von Josie
Hallo Ihr Lieben, ich hätte gern Eure Meinung dazu gewusst:

Wir haben einen PfüB erwirkt, auf Auszahlung der Gewinnanteile der GmbH. Nun ist der Schuldner der Geschäftsführer der GmbH und der wird doch einen Teufel tun und uns freiwillig seine Bilanzen rüberschicken. Also fällt mir dazu nur die Drittschuldnerklage ein. Und Euch?

Verfasst: 24.03.2009, 14:26
von BabyBen
Bilanzen sind zu veröffentlichen, ich glaube im Bundesanzeiger.

Kostet zwar ein paar Euronen, aber machbar ist das.

Verfasst: 24.03.2009, 14:27
von Gruftie
Tschuldigung Josie, aber ich glaube, Du hast das im falschen Bereich gepostet...

Verfasst: 24.03.2009, 14:30
von StineP
unabhängig davon §§ 840, 842

Schadenersatzklage gegen den Drittschuldner.

Verfasst: 24.03.2009, 14:30
von katuscha
Die Jahresabschlüsse werden auch beim elektronischen Bundesanzeiger hinterlegt: www.ebundesanzeiger.de

Vielleicht hilft dir das weiter. Ansonsten bleibt wohl nur die Drittschuldnerklage. Wurde denn schon eine Drittschuldnerauskunft erteilt?

Verfasst: 24.03.2009, 16:58
von Josie
Nein, keine Drittschuldnerauskunft. Was ist das denn?

Verfasst: 24.03.2009, 17:17
von Josie
:oops:

Verfasst: 24.03.2009, 17:54
von Jupp03/11
Warum wurde eigentlich nicht das Geschäftsführergehalt gepfändet?