PfüB und nun?

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Josie
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#1

24.03.2009, 14:16

Hallo Ihr Lieben, ich hätte gern Eure Meinung dazu gewusst:

Wir haben einen PfüB erwirkt, auf Auszahlung der Gewinnanteile der GmbH. Nun ist der Schuldner der Geschäftsführer der GmbH und der wird doch einen Teufel tun und uns freiwillig seine Bilanzen rüberschicken. Also fällt mir dazu nur die Drittschuldnerklage ein. Und Euch?
BabyBen

#2

24.03.2009, 14:26

Bilanzen sind zu veröffentlichen, ich glaube im Bundesanzeiger.

Kostet zwar ein paar Euronen, aber machbar ist das.
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Gruftie
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#3

24.03.2009, 14:27

Tschuldigung Josie, aber ich glaube, Du hast das im falschen Bereich gepostet...
Wer kämpft, kann verlieren. Wer nicht kämpft, hat schon verloren.

Versuche zu lächeln, auch wenn die Traurigkeit Dich zu ersticken droht…
StineP

#4

24.03.2009, 14:30

unabhängig davon §§ 840, 842

Schadenersatzklage gegen den Drittschuldner.
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katuscha
...ist hier unabkömmlich !
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#5

24.03.2009, 14:30

Die Jahresabschlüsse werden auch beim elektronischen Bundesanzeiger hinterlegt: www.ebundesanzeiger.de

Vielleicht hilft dir das weiter. Ansonsten bleibt wohl nur die Drittschuldnerklage. Wurde denn schon eine Drittschuldnerauskunft erteilt?
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Josie
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#6

24.03.2009, 16:58

Nein, keine Drittschuldnerauskunft. Was ist das denn?
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Josie
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#7

24.03.2009, 17:17

:oops:
Jupp03/11

#8

24.03.2009, 17:54

Warum wurde eigentlich nicht das Geschäftsführergehalt gepfändet?
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