Haftbefehl erlassen, Schuldner verzogen

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Bubbles
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#1

24.03.2009, 10:28

Hallo,

ich bin grad etwas verwirrt:

Wir haben Sachpfändung und Abgabe der EV beantragt. Der Schuldner wurde zur Abgabe geladen (Zustellung durch Einwurf in den Briefkasten). Kurzum kam der Schuldner nicht und es wurde Haftbefehl erlassen. Nun hat uns die Gerichtsvollzieherin mitgeteilt, dass der Schuldner verzogen ist. Jetzt haben wir die neue Adresse...komm ich da jetzt mit meinem Haftbefehl vom AG A beim AG B weiter?
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romex
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#2

24.03.2009, 10:31

Na klar!!! Du fügst doch das Schreiben des GVZ mit an den Verhaftungsauftrag (vermute ich, weil da bestimmt 'ne Kostenrechnung bei ist). Wäre ja noch schöner, wenn man alles neu beantragen müsste, nur weil die Schuldner ständig umziehen!!!
Liebe Grüße,
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katuscha
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#3

24.03.2009, 10:34

Wenn ihr den Haftbefehl schon habt, dann brauchst Du diesen doch eigentlich nur an die Gerichtsvollzieherverteilerstelle schicken, damit es zum richtigen GVZ kommt und der nimmt dann die eidesstattliche Versicherung ab.
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Bubbles
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#4

24.03.2009, 10:36

Ich danke dir. Na dann mach ich mich mal :andiearbeit
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