Gegenstandswertberechnunung beim Pfüb

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
A.J.
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#1

18.03.2009, 20:56

HILFE

Werden die unverzinslichen Kosten (EMA, GV-Kosten usw.) bei der Berechnung des Gegenstandwerts für den Pfändungs- und Überweisungsbeschluss mit einbezogen. ?

Unser Programm läßt diese Kosten bei der Berechnung außeracht. Ich hätte die mit in den Gegenstandwert einbezogen.

Oder ?
Autotextkönigin
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#2

18.03.2009, 21:03

Richtig so, alles mit rein.. Tolles Programm :shock:
Liebe Grüße
Autotextkönigin - Wer den gleichen Text zweimal schreibt kennt die F3-Taste noch nicht
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Bino
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#3

18.03.2009, 21:06

Ja, alles mit rauf. Gegenstandswert ist die zu vollstreckende Forderung.
Erzähle es mir - und ich werde es vergessen;
zeige es mir - und ich werde mich erinnern;
lass es mich tun - und ich werde es behalten.
(Konfuzius)

Bild hallo hallo halloooooo Bild
BaBa28
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#4

18.03.2009, 22:18

Du hast recht!

Bei der nächsten Vollstreckung, also beim Pfüb (evtl. ZV?!) muß du alle Kosten (GVZ, EMA, GK, RA-Kosten, Zinsen) usw. die bis zu dem nächsten Antrag angefallen sind, zusammen addieren.

Die sich daraus ergebende Summe ist sodann der Gegenstandswert.

:hm Was für ein Programm habt ihr denn im Einsatz???
A.J.
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#5

19.03.2009, 19:32

Was für ein Programm habt ihr denn im Einsatz???

Wir arbeiten mit Phantasy, irgendwas muss ich wohl anders eingeben, ich weiß nur noch nicht wie.
Baffi
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#6

09.06.2009, 08:50

Musst dann bloß bei der Abrechnung aufpassen, wenn die Pfändung ins Leere geht, beträgt der Gegenstandswert Null und die RA Kosten sind auf die Mindestgebühr zu kürzen :( (vgl. § 25 RVG)
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cappie
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#7

09.06.2009, 09:01

:?:
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#8

09.06.2009, 12:56

Musst dann bloß bei der Abrechnung aufpassen, wenn die Pfändung ins Leere geht, beträgt der Gegenstandswert Null und die RA Kosten sind auf die Mindestgebühr zu kürzen (vgl. § 25 RVG)
Häh? Die 0,3 VG fällt doch über den Wert an, der auch im PfÜB steht ... versteh ich jetzt nicht so ganz. Wir rechnen auf jeden Fall immer über diesen Betrag ab und nix mit Mindestgebühr

@Baffi:
Wo steht das denn genau? Wenn ich in den § 25 RVG reinschaue, finde ich nix darüber ...
Ich wollte mich wirklich benehmen, aber es gab so viele andere Optionen!
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#9

09.06.2009, 14:04

Baffi meint § 25 (1) Nr. 1 RVG; hierbei handelt es sich allerdings um eine Mindermeinung (die z. B. Prof. Lappe vertritt); man soll den zu vollstreckenden Geldbetrag zugrunde legen; läuft die Vollstreckung ins Leere wäre danach 0,00 Euro als GW und die Mindestgebühr anzusetzen.

Es gibt dazu verschiedene Auffassungen. Kannst ja mal im Kommentar lesen ... :)

Wir rechnen im Übrigen auch nur nach dem geforderten Betrag nebst Zinsen etc. ab; hatte damit noch nie Probleme und würde das schon aus finanzieller Sicht nicht ändern.
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#10

09.06.2009, 19:38

Also, ich hab mir den § jetzt nochmal angeschaut und finde das trotzdem nicht. Der erste Satz heißt doch: "nach dem Betrag der zu vollstreckenden Geldforderung einschließlich der Nebenforderungen".
Ich wollte mich wirklich benehmen, aber es gab so viele andere Optionen!
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