Hallo ihr lieben! Ich bin neu hier und habe auch gleich mal ein Problem.
Habe hier eine Schuldnerin, die immer wieder, wenn der Termin zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherung ansteht, eine Krankmeldung vom Arzt vorlegt. Das ganze ist jetzt schon drei Mal geschehen. 4 Termin steht jetzt an.
Parallel dazu hat sie schon einen Antrag auf Vollstreckungsschutz und Vollstreckungsabwehrklage nach §§ 765a, 767 ZPO gestellt. Dieser wurde jedoch vom Amsgericht zurückgewiesen. Beschwerde beim LG auch und OLG auch. Damit wären wir also durch.
Jetzt habe ich schon beim GV angerufen und gesagt das die Schuldnerin uns hier doch nur veräppelt und die Abgabe der eidesstattlichen Versicherung nur hinauszögert. Er konnte mir hier aber irgenwie auch nicht helfen.
Was kann ich tun, damit hier endlich die EV abgebenen wird?
Schon mal vielen Dank im Voraus.
Verzögerung der Abgabe der eidesstattlichen Versicherung
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Erinnerung einlegen wenn wieder verschoben wird.
- gabrielle
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ich würde versuchen (weiß aber nicht ob es klappt) einen Haftbefehl beim AG zu beantragen. bzw. der GVZ soll zur Schuldnerin hinfahren und die EV dort abnehmen. Dann kann sie ja krank sein, so viel sie will. Wer krank ist, ist meist auch zu Hause anzutreffen (außer sie liegt im Krankenhaus). Wovon ich aber nicht ausgehe, so wie Du den Fall schilderst.
LG gabrielle
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Also ich würde auch versuchen, einen Haftbefehl zu erlangen. Einen Versuch ist es wert.
Das ist doch bloß Verzögerungstaktik von der Schuldnerin.
LG spatzenbaer
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LG spatzenbaer
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Das hab ich dem Gerichtsvollzieher auch schon gesagt, dass er doch zu ihr hinfahren soll und dort die EV abnehmen soll. Daraufhin sagte er, sie würde ihn mit Sicherheit nicht reinlassen und müsste dies wohl auch nicht, weil sie ja eine Krankmeldung abgegeben hat.
Das ist so ärgerlich!
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Haftbefehl geht ja auch nur, wenn sie unentschuldigt zum Termin nicht erscheint. Sie hat ja immer schön eine Entschuldigung bzw. Krankmeldung.
- gabrielle
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ja schon klar, aber es lässt sich doch so schön nachweisen, dass sie dann immer krank ist, wenn ein Termin anberaumt wurde. Aber wie gesagt, der GVZ soll zu ihr hinfahren und die EV vor Ort abnehmen, dazu ist er ja berechtigt. Sofern sie sich dann weigert, die EV abzugeben, ist erst recht ein Grund dafür gegeben, einen Haftbefehl zu beantragen. Ich würde zumindest es so probieren.
LG
gabrielle
P.S.: Du kannst doch explizit im Antrag auf Erteilung des Haftbefehls auf die Hinhaltetaktik der Schuldnerin hinweisen. Muss ja nicht immer das Formular F sein, was man für einen Antrag nimmt.
LG
gabrielle
P.S.: Du kannst doch explizit im Antrag auf Erteilung des Haftbefehls auf die Hinhaltetaktik der Schuldnerin hinweisen. Muss ja nicht immer das Formular F sein, was man für einen Antrag nimmt.
- gabrielle
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ha, habe gerade noch Deine andere Nachricht gelesen, von wegen, die Schuldnerin würde ihn nicht reinlassen. Ha, somit kannst Du einen Durchsuchungsbefehl beantragen. Dann muss sie ihn reinlassen. Und den kriegst Du auf jeden Fall.
LG
gabrielle
P.S.: Dein GVZ soll mal seine Arbeit machen. Geld bekommt er ja dafür.
LG
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Aber das kann doch nicht angehen, dass man die Abgabe der EV nicht erwirken kann, bloß weil die immer sämtliche Krankheiten erfindet. Einen Weg muss es ja geben.
Vielleicht kannst Du ja einfach mal bei Gericht anrufen, ein Rechtspfleger kann vielleicht da weiterhelfen oder auch ein netter Richter!
Ich wünsch Dir jedenfalls viel Glück. Es würde mich interessen, wie es weiter geht.
Bye Spatzenbaer
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Bye Spatzenbaer
- gabrielle
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mir fällt da noch was ein. Wenn der GVZ hingeht und sie ihn nicht einlässt bzw. die EV nicht abgeben will, dann hast Du doch die Verweigerung und somit ist auch dann der Grund gegeben, Haftbefehl zu beantragen, oder etwa nicht?
LG
gabrielle
LG
gabrielle