Gerichtsvollziehergebühren

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
Jester
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#1

05.03.2009, 10:42

Hallo,

wer kann mir sagen, wo ich die Gerichtsvollziehergebühren finde.

Hatte eine ZV aus einem Versäumnisurteil gegen Eheleute also 2 Schuldner aus einem Wert von
ca. 900,00. GV war dort, war wohl keiner da, hat Termin zur
Abgabe der e.V. bestimmt.

Da die Zustellung des VU-Urteils wohl nicht richtig war, haben die
Schuldner Einspruch eingelegt und die ZV wurde vom Gericht durch
Beschluss aufgehoben.

GV schickt mir nun natürlich Antrag zurück mit einer Kostenrechnung
von EUR 99,00.

Er macht KV 100 Zustellung persönlich EUR 15,00
KV 604 ERfolglose Vollstreckung EUR 25,00
KV 604 Einstellung EUR 25,00
KV 700 Dokumentpauschale EUR 10,50
KV 711 Wegepauschale EUR 10,00
KV 713 pauschalierte Aulsagen EUR 13,50

also insgesamt 99,00 EUR geltend, klar sind zwar zwei Schuldner
aber kommt mir doch sehr hoch vor.

Wer kann mir helfen oder Tips geben.

Danke

Jester :lol:
rosa

#2

05.03.2009, 10:43

wer kann mir sagen, wo ich die Gerichtsvollziehergebühren finde.
gerichtsvollzieherkostengesetz GvKostG
jujo
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#3

05.03.2009, 10:48

H.Stummeyer
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#4

05.03.2009, 12:52

2 x ZU KV 100 = 15,00 € korrekt
2 x KV 604 = 25,00 € korrekt
2 x KV 604 = 25,00 € m. E. nicht korrekt
KV 700 = 10,50 € (=21 Seiten)? Bei zwei Zustellungen müsste eigentlich eine gerade Seitenzahl herauskommen.
KV 711 = 10,00 € erscheint mir ein bißchen zu hoch. Wegegeld gibts für den Auftrag, auch gegen Eheleute nur einmal (bis 10 km= 2,50 €, 10-20 km=5,00 €, 20-30 km=7,50 €, über 30 km = 10,00 €. Evtl. wohnen die Schuldner mehr als 30 km Luftline vom GV-Büro, bzw. des Amtsgerichts weg)
KV 713 = 13,50 € max. 10,00 €
rosa

#5

05.03.2009, 13:46

echt ne unverschämtheit dass da so falsche abrechnungen erstellt werden eigentlich
d771072
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#6

05.03.2009, 15:26

@ H.Stummeyer

Ich muß Ihnen leider widersprechen.

Es handelt sich um einen Kombiauftrag gegen 2 Schuldner.

Es sind an Gebühren angefallen:

2 KV 604 für die nicht erledigte Pfändung = 25 Euro
2 KV 604 für die nicht abgenommene eV = 25 Euro
2 KV 100 für die Zustellung der eV-Ladung= 15 Euro.

Macht insgesamt 65 Euro.

Da der GV die Schuldner bei der Pfändung nicht angetroffenhat, handelt es sich beim eV-Antrag kostenrechtlich um einen neuen Auftrag. Es gibt also zwei Auslagenpauschalen.

Diese berechnen sich wie folgt:

20% aus 2x KV 604 (25 Euro)= 5 Euro
20% aus 2x KV 604 und 2x KV 100= 7 Euro.

Macht insgesamt eine Auslagenpauschale in Höhe von 12 Euro.

Da er die Ladung zur eV persönlich zugestellt hat, fällt dafür (wenn er einen gesonderten Weg zurückgelegt hat) ein Wegegeld an.

Bei einer Entfernung von 5-10 km kommt man dabei auf 10 Euro.
Jester
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#7

05.03.2009, 16:02

Der GV war nur einmal bei den Schuldnern und hat diese angetroffen,
diese haben darauf hingewiesen, dass sie Einspruch eingelegt haben
wegen der falschen Zustellung und er hat gleich einen Termin zur e.V. anberaumt.
Danach hat er den Beschluss des AG erhalten, dass dieses die ZV einstellt
und uns gleich diese Rechnung geschickt.

Werde den GV erst einmal mit einem Schreiben bitten
mir dies aufzuschlüsseln unter Angabe, dass mir dies etwas erhöht
erscheint und auf die Hinweise von H. Stummeyer hinweisen, dann werde
ich ja sehen was er antwortet.
d771072
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#8

05.03.2009, 16:06

Im ersten Post steht, daß er sie anläßlich der Vollstreckung nicht angetroffen habe.
H.Stummeyer
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#9

05.03.2009, 16:22

@ d771072
Wenn die Schuldner beim ZwV-Termin nicht angetroffen wurden und zur Abgabe der EV geladen wurden, gebe ich Ihnen vollkommen recht.
Habe ich wohl überlesen.
Bei der ZU ging ich davon aus, dass es sich um den Titel handelte.
GV Alt
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#10

06.03.2009, 00:46

Fast alles korrekt!

KV 604 - 2x Einstellg. Pfdg. = 25,00 €
KV 604 - 2x Ev-Verfahren. = 25,00 €
KV 100 - 2x Zust. Ev-Ladung. = 15,00 €
KV 711 - 2x Wegegeld >10 km = 10,00 €
KV 700 - 2x 10 Seiten Kopie. = 10,00 € (evtl. 0,50 € zuviel)
KV 713 - Ausl.-Pauschale Pfdg. = 5,00 €
KV 713 - Ausl.-Pauschale ZU+Ev. 8,00 € (evlt. 0,50 € zuviel)

Egal, ob die Schu. nicht angetroffen wurden oder z.B. der Zv widersprochen haben: Es handelt sich dann um zwei Aufträge, bei denen 2x Wegegeld und 2x die Ausl.-Pauschale nach den zu erhebenden Gebühren anfällt.

Macht ingesamt 98,00 €. Wegen einer Differenz von 1,00 € würde ich mir den Anruf an den Gv sparen.
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