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ZV aus Beschluss § 758 a ZPO
Verfasst: 04.03.2009, 15:24
von inki
Hallo, habe einen ZVA gemacht, dann Beschluss gem. § 758 a ZPo angeofordert, diesen jetzt auch erhalten....Wie geht die Vollstreckung jetzt weiter, neuer Antrag oder einfach alle Unterlagen an den bisherigen GVZ zu seinem Aktenzeichen schicken?
Verfasst: 04.03.2009, 15:25
von Pepples
alle Unterlagen an GvZ zum bisherigen AZ schicken, gilt als Fortsetzung des Antrages
Verfasst: 04.03.2009, 15:30
von rosa
einfach alle Unterlagen an den bisherigen GVZ zu seinem Aktenzeichen schicken?
...mit der bitte um fortsetzung...
Verfasst: 04.03.2009, 15:36
von inki
ok vielen herzlichen Dank